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Art und Ausstattung von Fahrzeugen als Qualitätsmerkmal des ÖPNV

Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die richtige Auswahl von Art, Anzahl und Ausstattung der Fahrzeuge entscheidet über den Komfort während der Reise. Selbstverständlich sind auch Alter und Zustand, technische Eigenschaften und Kommunikationseinrichtungen wichtig, ohne dass damit die Wirtschaftlichkeit aus dem Blick geraten darf.

Im Eisenbahnverkehr richtet sich die Ausstattung nach den in der Ausschreibung geforderten Standards. Beispielsweise wurden bei der Ausschreibung des Nordost-Hessen-Netzes, wofür die Verkehrsgesellschaft Cantus in einem europaweiten Wettbewerbverfahren zum zweiten Mal den Zuschlag bekam, hohe Anforderungen an die Fahrzeuge, wie ein barrierefreier Zugang mit Hilfe von manuellen Rampen, eine behindertenfreundliche Toilette für Menschen mit Elektrorollstühlen, erweiterte Mehrzweckbereiche für Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle und Gepäck sowie Anzeigen im Innenraum der Fahrzeuge, die neben der Anzeige der nächsten Station, Linienverlauf und Linienname sowie die aktuelle Uhrzeit liefern, gestellt. Weitere Komfortwünsche der Kunden wie zum Beispiel Klimatisierung und ergonomisch geformte Sitze werden ebenfalls berücksichtigt. Der gewählte Fahrzeugtyp FLIRT sichert den hohen Qualitätsanspruch. [cant17] Grundsätzlich bieten moderne Nahverkehrszüge ein hohes Qualitätsniveau. Zudem sind Neigetechnik, Luftfederung, große Panoramafenster und viel Bewegungsfreiheit in den Gängen optionale Möglichkeiten, die vom Besteller verlangt werden können.

Für den Busverkehr hat beispielsweise der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) grundsätzliche Mindeststandards definiert, die über das gesamte Verbundgebiet hinweg dem Kunden Fahrzeuge nach einheitlichen Qualitätsmerkmalen garantieren. Sie werden dynamisch fortgeschrieben und somit den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen, wie zum Beispiel Abgasnormen, Videokameras oder WLAN, und den Vergabeunterlagen für regionale Busleistungen zugrunde gelegt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Nutzbarkeit der Verkehrsmittel und Systeme auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. [RMV19a]
Diese ergänzen die Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) oder der Union Internationale des Transports Publics (UITP) und beinhalten unter anderem [RMV19a]:
  • Alter der Fahrzeuge im Regelverkehr maximal sieben Jahre, Überschreitung bei Abweichungen vom Regelverkehr maximal um 13 Monate
  • Einsatz von Fahrzeugen grundsätzlich in Niederflurbauweise mit Absenkvorrichtung (Rampe für mobilitätsbehinderte Menschen) sowie mit podestlosem Boden zwischen der ersten und zweiten Tür
  • Rufeinrichtung für mobiitätseingeschränkte Fahrgäste und unterschiedliche Haltewunschtasten
  • Lichtsignalanlagensteuerung zur optimierten Beschleunigung sowie der Minimierung der Verlustzeiten und damit zur Verbesserung der Pünktlichkeit und Anschlusssicherung
  • Anfahrsperre (Türsicherung), Antiblockiersystem (ABS), Antriebsschlupfregelung (ASR), Videoaufzeichnungssystem
  • Sitze in Leichtbauweise, senkrechte Haltestangen, Haltegriffe und waagerechte Haltestangen sowie Türöffnungstasten (außen an den Türen),
    Klimatisierung / Heizung des Fahrgastraums sowie separat für den Fahrpersonalplatz, Abfallbehälter
  • flexible Sondernutzungsflächen für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, medizinische E-Scooter sowie Gepäck
  • akustische Haltestellen- und Umsteigeansage, optische Anzeige im Wageninneren per Monitor zur elektronischen Anzeige der nächsten Haltestellen als Perlschnur sowie der nächsten Anschlussmöglichkeiten, Bordmikrofon bzw. Freisprechmikrofon, Kassen- und Druckersystem zum Verkauf von Fahrkarten aus dem RMV-Sortiment
  • WLAN insbesondere in Expressbuslinien
Die Fahrzeuge sind weiterhin mit der RMV-Banderole zu kennzeichnen und von Werbung in Fenster- und Türenbereichen frei zu halten.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Qualitätsindikatoren des ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?237320
Literatur
[cant17] o.A. Herzlich willkommen - cantus unterwegs im Nordost-Hessen-Netz, 2017/04/19
[RMV19a] Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, Hofheim am Taunus (Hrsg.) Mindeststandards für Busse im Rhein-Main-Verkehrsverbund, 2019
Glossar
WLAN
Als Wireless Local Area Network (WLAN, deutsch: drahtloses lokales Netzwerk) wird ein lokales Funknetz und dessen verschiedene Techniken und Standards bezeichnet.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?237216

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 00:59:35