Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Art und Ausstattung von Zugangsstellen als Qualitätsmerkmal des ÖV

Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Der richtigen Auswahl von Art und Ausstattung der Zugangsstellen kommt eine erhebliche Bedeutung zu, da diese oft der erste Berührungspunkt des Kunden mit dem System sind. Zu den Zugangsstellen zählen insbesondere Bahnhöfe und Haltepunkte der Eisenbahnen, Stationen der U- und S-Bahnen sowie zentrale und einfache Haltestellen bei Straßenbahnen und Bussen.

Im Eisenbahnverkehr werden sechs durch die DB Netz AG erstellte, unterschiedliche Kategorien von Zugangsstellen unterschieden, die multipliziert mit einem Zuglängenfaktor und der Anzahl der Halte die Grundlage für den Stationspreis bilden. Je höher die Preisklasse, Fernverkehrsknoten bis Nahverkehrshalt, desto besser ist die Ausstattung der Station und desto höher der Stationspreis pro Halt. Zur höchsten Kategorie gehören deutschlandweit insgesamt 21 Bahnhöfe, die im Wesentlichen vergleichbar mit internationalen Flughäfen sind. Dort finden Bahnreisende sämtliche Dienstleistungen rund um die Bahn sowie Einkaufsmöglichkeiten. Bei den rund 3.200 kleineren Nahverkehrshalten liegt die Ausstattung dagegen eher bei der für den Schienenverkehr notwendigen Grundversorgung. [INBP21, PrKl21]
Haltestellen im Straßenbahn- und Busverkehr dienen als Qualitätsmaßstab für die Verkehrssysteme, müssen immer funktionstüchtig sein und je nach Klassifizierung (Verknüpfungs-, Umstiegs- oder Standardhaltestelle) über Grund- und Zusatzausstattungen verfügen. Ihre funktionale und übersichtliche Gestaltung muss dem Sicherheitsempfinden der Fahrgäste (Sehen und Gesehen werden) entsprechen. [NVP Potsdam20] Haltestellen mit Umsteigefunktion sollten mindestens Grundausstattungselemente wie Unterstände, Sitzgelegenheiten und Informationssysteme aufweisen. Des Weiteren ist zur Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs der Verkauf von Fahrscheinen an Fahrscheinautomaten sinnvoll [RPBU02].

Bei großen Einzugsbereichen der Zugangsstellen ist es sinnvoll, Bike+Ride-Anlagen oder Carsharing zu integrieren. So entstehen bis 2022 in Dresden in der Nähe zentraler Umstiegshaltestellen mehr als 50  MOBI-Punkte,  an denen Angebote für Bike- und Carsharing sowie Stromtankstellen bestehen. Dabei können Abo-Kunden der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. [DVB MOBI21]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Qualitätsindikatoren des ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?237320
Literatur
[DVB MOBI21] DVB Dresdner Verkehrsbetriebe AG (Hrsg.) Die MOBIangebote der DVB, 2021/04
[NVP Potsdam20] Landeshauptstadt Potsdam, Der Oberbürgermeister (Hrsg.) Nahverkehrsplan 2019 für die Landeshauptstadt Potsdam, VCCB Verkehrsconsult Dresden-Berlin GmbH, 2020/09
[RPBU02] o.A. Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) - Neunte Änderung, 2002/12
Weiterführende Literatur
[PrKl21] Vertrieb Mobility, DB Station&Service AG (Hrsg.) Einführung von Preisklassen, 2021
[INBP21] DB Station&Service AG (Hrsg.) Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe, 2021/01
Glossar
Bike & Ride Prinzip der Verkehrslenkung durch Bereitstellung von Fahrradständern oder -boxen in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bereits im Außenbereich von Ballungsräumen, um damit einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen mit dem Ziel den motorisierten Individualverkehr zu verringern
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?237212

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 12:47:23