Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Ausrüstungsqualität des ÖPNV

Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Betritt ein Kunde Anlagen oder Fahrzeuge des ÖPNV, interessiert ihn deren Ausrüstungsqualität. Sie umfasst die Auswahl der Fahrzeuge und Anlagen, deren Funktionstüchtigkeit sowie deren Ausstattung, nicht aber die Sauberkeit.

Grundsätzlich gilt, dass zum Gewährleisten einer hohen Verfügbarkeit sowie einer ausreichenden Flexibilität und Leistungsfähigkeit eine quantitativ wie qualitativ angemessene Infrastruktur benötigt wird. Eine angepasste Instandhaltung, Modernisierungs- und Ausbauplanung sind dabei unumgänglich.

Wichtig ist auch die Ausstattung der Zugangsstellen zum ÖV, also der Bahnhöfe, Haltepunkte und Haltestellen, da diese oft der erste Berührungspunkt des Kunden mit dem System sind. Bei der Eisenbahn in Deutschland gibt es 21 Bahnhöfe der höchsten Preisklasse, die sämtliche Dienstleistungen rund um die Bahn sowie Einkaufsmöglichkeiten bieten. Zur untersten Preisklasse gehören rund 3.200 Nahverkehrshalte, die nur über eine Basisausstattung verfügen.[INBP21, PrKl21]
Zur Ausstattung der Zugangspunkte im ÖPNV gehört auch deren vollständige Barrierefreiheit. [NVP Gießen]

Art, Anzahl und Ausstattung der Fahrzeuge entscheiden über den Komfort während der Reise. Wichtig sind auch deren Alter und Zustand, ihre technischen Eigenschaften, wie Nieder-, Mittel- oder Hochflurbauweise,  die hohe Verfügbarkeit von Sitzplätzen und Kommunikationseinrichtungen, wie akustische und optische Haltestelleninformationen sowie Wifi-Ausrüstung und Lademöglichkeiten für mobile Endgeräte. [RMV19a, Zis20]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Qualitätsindikatoren des ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?237320
Literatur
[NVP Gießen] Zwischenbericht Universitätsstadt Gießen Nahverkehrsplan, Planersocietät Mobilität. Stadt. Dialog Dr.-Ing. Drehn, Steinberg & Partner, 2021/06
[RMV19a] Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, Hofheim am Taunus (Hrsg.) Mindeststandards für Busse im Rhein-Main-Verkehrsverbund, 2019
Weiterführende Literatur
[PrKl21] Vertrieb Mobility, DB Station&Service AG (Hrsg.) Einführung von Preisklassen, 2021
[INBP21] DB Station&Service AG (Hrsg.) Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe, 2021/01
[Zis20] Dipl.-Ing. Meinhard Zistel, Dr. Sebastian Rehse, Werner Linnenbrink Stärkung des ÖPNV auch auf dem Land möglich, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 09/2020, DVV Media Group GmbH Hamburg, 2020/09, ISBN/ISSN ISSN 0722-8287
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Instandhaltung
Im Kontext des Erhaltungsmanagements bezeichnen die Begriffe "Instandhaltung" und "bauliche Unterhaltung" bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens ausgeführt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?237208

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 10:47:57