Forschungsinformationssystem des BMVI

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Informationsverfügbarkeit als Qualitätsmerkmal des ÖPNV

Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Das Planen und Durchführen von Fahrten im ÖPNV erfordert die Verfügbarkeit einer Reihe von Informationen. Diese können vor, während und nach der Fahrt von Interesse sein - pre trip, on trip, post trip. Darüber hinaus muss zwischen Informationen unter Normalbedingungen und solchen unter Sonderbedingungen unterschieden werden. Die Reiseinformationen müssen den Kunden auch unternehmensübergreifend zur Verfügung gestellt werden.

Unter Normalbedingungen besteht letztlich ein Informationsbedarf über alle Teile des ÖPNV. Er ist umso größer, je seltener der Kunde öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Reiseinformationen umfassen in der Regel die folgenden Elemente [FGSV06b]:
  • telefonische Auskunft
  • Kundenbüro, Reisezentrum, Mobilitätszentrale
  • Fahrplanbuch, Broschüren, Fahrplanblätter
  • digitale Linienfahrpläne und an analog an Haltestellen
  • elektronische Auskunftssysteme (über Internet)
  • Stadtteilinformationen, Umgebungspläne
  • Liniennetz- und Tarifplan, Haltestellenverzeichnisse
  • digitale Haltestellenabfahrtsanzeigen
  • dynamische Fahrgastinformationstafeln in den Fahrzeugen
  • Fahrkartenautomaten
  • Durchsagen an Haltestellen, in Fahrzeugen
  • Anzeigen in Printmedien
  • Hausinformationen (Postwurfsendungen)
Für die Verfügbarkeit der Informationen ist zumeist das jeweilige Verkehrsunternehmen zuständig. In Verbünden kann die Verantwortung auch bei der jeweiligen Regieorganisation liegen, um ein einheitliches Informationskonzept zu gewährleisten. Für die Qualität der Informationen ist wichtig, dass sie aktuell, anschaulich und gut lesbar, übersichtlich, eindeutig, vollständig und schnell verständlich sowie einheitlich im Gebiet eines Verkehrsunternehmens bzw. -verbundes sind. Die Kosten für eine gute und umfassende Fahrgastinformation werden unter Normalbedingungen als nicht sehr hoch eingeschätzt. [FGSV06b]

Eine besondere Bedeutung hat die Information unter Sonderbedingungen. Damit ist insbesondere die Information der Kunden über Betriebsstörungen und das zur Verfügung stehende Alternativangebot gemeint. Für die Kunden ist es wichtig, ob, aber auch warum eine Störung des Betriebsablaufes vorliegt. Sie müssen schnell und sachgerecht informiert werden. Im Unterschied zu Normalbedingungen muss dabei auf aktuelle Daten zurückgegriffen werden. Die Information in Sonderfällen erfordert hohe Aufwendungen bei der Erfassung von Betriebsdaten, bei der effizienten Neuorganisation der vorhandenen Datenpools und Fahrplanauskunftssysteme zu einem Gesamtsystem sowie bei Einrichtung, Pflege und Vertrieb der Dienste auf Echtzeitbasis. Der Nutzen wird in einer Steigerung der Kundenzufriedenheit durch rechtzeitige und richtige Information auch bei Abweichungen vom normalen Betriebsablauf gesehen. [FGSV06b]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Qualitätsindikatoren des ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?237320
Literatur
[FGSV06b] Klein, Angelika, Dr., Heußner, Jürgen, Dipl.-Ing., et al. Hinweise für die Qualitätssicherung im ÖPNV, veröffentlicht in FGSV Schriftenreihe, FGSV Verlag / Köln, 2006, ISBN/ISSN ISBN 3-937356-78-9
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?237174

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 06:52:59