Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal des ÖV
Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Die Barrierefreiheit erfordert nicht nur das Gestalten entsprechender Anlagen und Fahrzeuge, sondern insbesondere das Abstimmen beider Komponenten aufeinander. Sie umfasst aber nicht nur den Abbau räumlicher Hindernisse, sondern eine möglichst uneingeschränkte Nutzbarkeit des Gesamtsystems. Dazu gehören auch eine kontrastreiche Gestaltung der Verkehrsanlagen und eine entsprechende Ausführung von Informations- und Kommunikationseinrichtungen. [VDV12b]
Mit der Novellierung des PBefG stellt der Gesetzgeber die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen in den Vordergrund. Dazu soll bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Ziel des Nahverkehrsplans ist es, Aussagen über erforderliche Maßnahmen zu treffen und dies zeitlich zu terminieren. Falls dieses Ziel nicht erreicht werden kann, sind im Nahverkehrsplan die Einschränkungen präzise zu benennen und dies zu begründen. [NVP Gießen]
Während für bestimmte Personengruppen Barrierefreiheit für das Nutzen des Öffentlichen Personennahverkehrs unabdingbar ist, führt sie für andere Kunden zum Senken von Nutzungsschwierigkeiten oder zum Steigern des Komforts. Insofern wird beim Beseitigen von Zugangshemmnissen und Nutzungsschwierigkeiten angestrebt, Maßnahmen, die mobilitätseingeschränkten Personen dienen, zugleich als Attraktivitätssteigerung für alle zu nutzen. [VDV12b] Tabelle 1 fasst die verschiedenen Arten der Mobilitätsbehinderungen zusammen.
Während für bestimmte Personengruppen Barrierefreiheit für das Nutzen des Öffentlichen Personennahverkehrs unabdingbar ist, führt sie für andere Kunden zum Senken von Nutzungsschwierigkeiten oder zum Steigern des Komforts. Insofern wird beim Beseitigen von Zugangshemmnissen und Nutzungsschwierigkeiten angestrebt, Maßnahmen, die mobilitätseingeschränkten Personen dienen, zugleich als Attraktivitätssteigerung für alle zu nutzen. [VDV12b] Tabelle 1 fasst die verschiedenen Arten der Mobilitätsbehinderungen zusammen.
Abb. 1: Übersicht über mögliche Mobilitätseinschränkungen [VDV12b]
Es wird davon ausgegangen, dass in Deutschland im Mittel etwa über 30 % der Gesamtbevölkerung im weiteren Sinn mobilitätseingeschränkt sind. Der Anteil wird durch die älter werdende Gesellschaft weiter zunehmen. Es ist bekannt, dass mobilitätseingeschränkte Personen den ÖPNV relativ häufiger nutzen als der Durchschnitt der Bevölkerung. [VDV12b]
Barrierefrei sollten alle Teile der Mobilitätskette sein [VDV12b]:
Barrierefrei sollten alle Teile der Mobilitätskette sein [VDV12b]:
- Reisevorbereitung (Informationsangebote)
- Weg zur Haltestelle (Haltestellenumfeld)
- Haltestellen- und Bahnsteigzugang (Leitsystem)
- Aufenthalt an der Haltestelle (Fahrplan)
- Zugangsstelle Bahnsteig / Fahrzeug
- Einstieg in das Fahrzeug (Einstiegshilfe, Fahrzielanzeige und -ansage)
- Zugangsstelle im Fahrzeug (Mehrzweckplatz, Sitzplatz für mobilitätseingeschränkte Personen, dynamische Haltestellenanzeige und -ansage, Kennzeichnung von Tasten)
- Ausstieg (Haltestellenname, Leitsystem)
- Umstieg (Fahrplan, Leitsystem)
- Weg zum Ziel (Wegweisung)
Abbildung 1 zeigt einen Grundtyp einer behindertengerechten Haltestelle am Fahrbahnrand.
Abb. 1: Behindertengerechte Haltestelle am Fahrbahnrand [HSVV06]
In der Stadt Dresden werden seit 2010 bis auf wenige Ausnahmen alle Straßenbahn- und Busfahrten mit Niederflurfahrzeugen durchgeführt. Insgesamt gibt es 1.168 Bussteige und 558 Haltesteige der Straßenbahnen einschließlich kombinierter Haltesteige Straßenbahn/Bus. Rund 370 Bussteige und 67 Prozent der Straßenbahnhaltestellen sind bereits vollständig barrierefrei. An vielen anderen Haltesteigen ist zumindest der Zu- und Ausstieg für Menschen im Rollstuhl mit Unterstützung des Fahrers über die fahrzeuggebundene Rampe möglich. Im Themenstadtplan des städtischen Internetauftritts (stadtplan.dresden.de) ist es möglich, vor Fahrtantritt festzustellen, ob Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) barrierefrei sind. Ab einem Maßstab von 1 : 6.000 werden die einzelnen Haltesteige der Haltestellen angezeigt. Die unterschiedlichen Farben zeigen den Grad des barrierefreien Zugangs, von Rot (nicht barrierefrei) bis Grün (barrierefrei). An jedem Haltesteig gibt es Angaben zu Bordsteinhöhen, um einzuschätzen, ob ein barrierefreier Einstieg ohne Rampe möglich ist. [DD21]