Forschungsinformationssystem des BMVI

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Das modulare Nutzfahrzeugkonzept - 60 Tonnen Lkw

Erstellt am: 24.07.2007
Autoren:   Abteilung Logistik und Verkehr des BGA
Erscheinungsjahr / -datum:   2006
Herausgeber:   Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA)
Zitiert als:   [BGA06]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?231922

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 13:01:32