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Herkömmliche Lastzüge (Sattel- und Gliederzüge) in Deutschland

Erstellt am: 03.07.2007 | Stand des Wissens: 15.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Um die verwendeten Begriffe und die Unterschiede zu den "neuen" Fahrzeugkonzepten zu verstehen, ist es notwendig die herkömmlichen Lastzüge in Deutschland kurz zu erläutern. Der Begriff Lastzug ist in Deutschland der Oberbegriff für einen schweren Lkw, der sich in den Sattelzug und in den Gliederzug unterteilt.

Unter einem Sattelzug versteht man ein Gespann aus einer Sattelzugmaschine (auch Sattelschlepper genannt) und einem Sattelauflieger (auch Sattelaufleger, Sattelanhänger, Brücke, Auflieger oder Trailer genannt). Eigentlich wird der Begriff Sattelzug umgangssprachlich verwendet, im offiziellen Sprachgebrauch wird jedoch der Begriff Sattelkraftfahrzeug benutzt. Die Sattelzugmaschine besitzt anstelle einer Ladefläche eine Sattelkupplung, die wiederum aus einer Platte mit eingebautem Schließmechanismus, auf welcher der Sattelauflieger aufliegt und in die der Königszapfen des Sattelanhängers gekuppelt wird, besteht [Dudz05, S. 8]. Damit ist der Sattelauflieger mit der Sattelzugmaschine beweglich, aber sicher verbunden.
Gliederzug_FIS.pngAbb. 1: Schematische Darstellung eines Sattelzuges (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)

Unter dem Sattelauflieger versteht man die Fahrgestelle, die von der Sattelzugmaschine gezogen werden. Sie bestehen aus mindestens einer, in den meisten Fällen jedoch drei Hinterachsen. Da sie keine Vorderachse haben, besitzen sie vorne zumeist zusätzliche herabkurbelbare Stützen zum Auf- und Absatteln [DIN70010]. Standard-Sattelauflieger haben eine Länge von 13,6 Meter. Sattelzüge dürfen eine maximale Länge von 16,50 Metern nicht überschreiten [StVZO12].

Ein Gliederzug besteht dagegen aus einem Lkw (Zugmaschine mit Ladefläche) und einem angehängten Anhänger und darf dabei eine Gespannlänge von 18,75 Metern nicht überschreiten [StVZO12]. In der Regel ist die Vorderachse des Anhängers auf einem Drehschemel montiert, sodass es zwei Drehpunkte gibt: Anhängekupplung und Drehschemel. Dies erschwert das Rangieren, gleichzeitig ist ein Gliederzug jedoch wendiger als ein Sattelzug.
Gliederzug_FIS_2.pngAbb. 2: Schematische Darstellung eines Gliederzugs mit Kofferaufbau [FrIn14, S. 5] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Darüber hinaus existieren sogenannte "Boogie-" oder "Tandem(glieder)"-züge, deren Anhänger mittige und ungelenkige Achsen haben, mit denen man einfacher rangieren kann. Der Gliederzug ist in Deutschland auf ein Zugfahrzeug mit einem Anhänger beschränkt. Hinter Zugmaschinen dürfen per Ausnahmegenehmigung allerdings bis zu zwei Anhänger mitgeführt werden, für die geringere Geschwindigkeiten gelten. Jedoch ist die Kombination aus einer Zugmaschine und zwei Anhängern recht selten und nur noch in der Landwirtschaft üblich, teilweise auch noch bei Schaustellerbetrieben (zum Beispiel Zirkus oder Kirmes). Gliederzüge dürfen eine maximale Länge von 18,75 Metern nicht überschreiten. Trotz des kleineren Laderaums (rund zwei Europlatten) des Sattelzuges im Vergleich zum EURO-Gliederzug kommen heute vermehrt Sattelzüge zum Einsatz (vor allem Sattelzüge mit zweiachsigen Zugmaschinen und dreiachsigen Sattelaufliegern). Ein wichtiger Grund dafür ist, dass beim Gliederzug zum Be- und Entladen Lkw und Anhänger häufig getrennt werden müssen, was zwei Rampenberührungen nötig macht und somit Zeit und Geld kostet. Ein weiterer Grund ist das oben erwähnte schwierigere Rangieren mit Gliederzügen, wodurch ebenfalls Zeit verloren wird. Außerdem können durch fehlerhaftes Rückwärtsfahren teure Schäden entstehen. Weiterführende Informationen findet man dazu in der DIN 70010: 'Systematik der Straßenfahrzeuge' [DIN70010].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Lastzugkombinationen im Straßengüterverkehr (Stand des Wissens: 23.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?221041
Literatur
[DIN70010] o.A. DIN 70010: Systematik der Straßenfahrzeuge, 2001/04
[Dudz05] Piotr Dudzinski Lenksysteme für Nutzfahrzeuge , Springer, Berlin, Heidelberg, 2005, Online-Referenz doi:10.1007/b137568
[FrIn14] Frasquet, Carlos Peiró , Indinger, Thomas Schwere Nutzfahrzeugkonfigurationen unter Einfluss realitätsnaher Anströmbedingungen, 2014
Rechtsvorschriften
[StVZO12] Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO)
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Sattelanhänger Ein motorloses Fahrzeug für den Güterverkehr, das dazu bestimmt ist, so an eine Zugmaschine angekuppelt zu werden, dass ein wesentlicher Teil seines Gewichts und seiner Ladung von diesem Kraftfahrzeug getragen wird. Eine Anpassung der Sattelanhäger für die Verwendung im Kombinierten Verkehr kann erforderlich sein. Der Begriff Sattelauflieger wird im FIS synonym verwendet.
Sattelauflieger Ein motorloses Fahrzeug für den Güterverkehr, das dazu bestimmt ist, so an eine Zugmaschine angekuppelt zu werden, dass ein wesentlicher Teil seines Gewichts und seiner Ladung von diesem Kraftfahrzeug getragen wird. Eine Anpassung der Sattelanhäger für die Verwendung im Kombinierten Verkehr kann erforderlich sein. Der Begriff Sattelanhänger wird im FIS synonym verwendet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?229873

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 15:37:46