Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Brutto oder netto? Vertragsmodelle im SPNV

Erstellt am: 13.04.2007
Autoren:   o.A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2007
Ausgabe / Auflage:   1/2007
Herausgeber:   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Verlag / Ort:   Gelsenkirchen
Seiten:   6-7
Zitiert als:   [VRR07]
Art der Veröffentlichung:   Broschüre
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?220881

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 10:15:02