Kommunen als Akteur bei familien- und altengerechten Stadtquartieren
Erstellt am: 15.03.2007 | Stand des Wissens: 18.07.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Der siebte Altenbericht der Bundesregierung [BMFSFJ17] sieht es als Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer Entwicklungsplanung wohnungs-, städtebauliche und sozialplanerische Konzepte zur Altenhilfe zu erarbeiten. Die Umsetzung soll dabei in Kooperation mit den freien Trägern der Sozialarbeit, Wohnungsunternehmen, den Hauseigentümern sowie den potenziellen Nutzern geschehen.
Zur Förderung familien- und altengerechter Quartiere stehen der Kommune die Instrumente des Städtebaurechts zur Verfügung.
Hierzu zählen im Rahmen des allgemeinen Städtebaurechts:
Zur Förderung familien- und altengerechter Quartiere stehen der Kommune die Instrumente des Städtebaurechts zur Verfügung.
Hierzu zählen im Rahmen des allgemeinen Städtebaurechts:
- die Flächennutzungsplanung und
- die Bauleitplanung.
Beim besonderen Städtebaurecht stehen der Kommune folgende Instrumente zur Verfügung:
- die städtebauliche Sanierungsmaßnahme,
- die Erhaltungssatzung und
- die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.
Ein weiteres Instrument zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller wohnungs- und stadtentwicklungspolitischer Aufgaben ist das Kommunale Wohnraumversorgungskonzept. [BMFSFJ17, S. 258] Kommunale Wohnraumversorgungskonzepte sind Bestandteil der kommunalen Entwicklungsplanung. Sie sollen Probleme verdeutlichen und die wohnungspolitischen Ziele einer Kommune festlegen, um so einen inhaltlichen Rahmen für den Einsatz wohnungspolitischer und unternehmerischer Instrumente zu geben. Diese Konzepte können auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes (§ 3 Absatz 3 Satz 2) durch die Länder finanziell gefördert werden [WoFG].
Damit diese Konzepte funktionieren, müssen sie sich an der differenzierten Nachfrage der unterschiedlichen Zielgruppen orientieren. Die Zusammenarbeit von Kommunen mit den Akteuren des Wohnungsmarkts ist dabei für den Erfolg eines solchen Konzeptes entscheidend. Deshalb ist ein Instrument im Rahmen der Wohnraumversorgungskonzepte der Kooperationsvertrag. Kooperationsverträge zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen beziehungsweise Träger sozialer Aufgaben sollen die Unterbringung besonderer Bedarfsgruppen sicherstellen und eine stärkere Zusammenarbeit fördern und im Quartier verankern [ExWoSt06].