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Konkurrenz belebt das Geschäft - Car-Sharing in Deutschland

Erstellt am: 27.02.2007
Autoren:   Wilke, Georg
Erscheinungsjahr / -datum:   2004
Veröffentlicht in:   Politische Ökologie
Ausgabe / Auflage:   Nr. 91-92
Seiten:   S. 109 -111
Zitiert als:   [Wilk04]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Artikel als Download erhältlich unter
http://www.wupperinst.org/uploads/tx_wiprojekt/konkurrenz-belebt.pdf

Glossar

  • Carsharing
    Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
    Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
    Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.

Zitiert in Synthesebericht

Weiterführend zu Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?215320

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 09:02:05