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Ziele und Wirkungen der Einführung von rechnergestützten Betriebsleitsystemen

Erstellt am: 13.04.2006 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Mit der flächendeckenden Einführung von Betriebsleitsystemen sind Grundvoraussetzungen für das Erreichen folgender Ziele mit Verbundwirkung geschaffen:
  • Verbesserte verkehrliche und betriebliche Planung zur Sicherung von Attraktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Verbessertes Störungsmanagement in den Verkehrsunternehmen,
  • Dynamische Fahrgastinformation mit visuellen oder akustischen Zusatzinformationen und der Darstellung von Anschlussbeziehungen an wichtigen Umsteigepunkten,
  • Unternehmens- und verkehrsträgerübergreifende Überwachung und Sicherung von Anschlüssen,
  • Betreiberübergreifende Disposition von Bedarfsverkehren (in der Fläche zunehmend von Bedeutung),
  • Leistungs- und Qualitätscontrolling für bestellte Verkehre auf Grundlage betrieblicher Daten Jane05a].
Es besteht die Möglichkeit, bis zu 400 Funkteilnehmer - das können Fahrzeuge und Anlagen der dynamischen Fahrgastinformation sein - in ein Leitsystem zu integrieren. Im Interesse seiner effizienten Nutzung, sollte eine Erweiterung der durch ein System abgedeckten Räume und somit eine Kooperation von mehreren beteiligten Partnern erfolgen, die auch ein System gemeinsam anschaffen können.
Dabei kann der Aufbau neuer RBL-Systeme in Unternehmenskooperationen, der Ausbau lokaler RBL-Systeme zu gemeinsamen RBL-Kooperationen, das Verknüpfen der Systeme des SPNV mit denen anderer ÖPNV-Unternehmen sowie eine verbundweite dynamische Fahrgastinformation angestrebt werden. Das gestattet für die Verkehrsunternehmen geringere Investitions- und Betriebskosten [Jane05a].

Eine unternehmensübergreifende Betriebsplanung und -organisation ist angesichts des geringen Verkehrsangebotes insbesondere für Kunden im Regionalverkehr außerordentlich wichtig. Gemeinsame Daten und Kooperationen unterstützen diese gemeinsame Arbeit wesentlich. Eine so mögliche unternehmensübergreifende Sicherung von Anschlüssen sollte die Wirkung von Unternehmensgrenzen für den Kunden in den Hintergrund treten lassen [Jane05a].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Rechnergestützte Betriebsleitsysteme (RBL) / Intermodal Transport Control System (ITCS) für den ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?306433
Literatur
[Jane05a] Janecke, J., Dobe, A., et al. Wirkung und Bewertung eines RBL in der Region, Teil 2, veröffentlicht in Verkehr und Technik, Ausgabe/Auflage 5, 2005
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.
RBL
Rechnergestützte Betreibsleitsysteme sind Rechner-Verbundsysteme mit denen Steuerungs-, Überwachungs- und Informationsprozesse im Fahrbetrieb untereinander verknüpft werden. Diese kommen hauptsächlich in folgenden Bereichen zum Einsatz:
  • Informations- und Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeug und Leitstelle
  • rechnergestützter Fahrbetrieb
  • Fahrgastinformation in Fahrzeugen und an Haltestellen sowie über Mobilfunk und Internet (dynamische Fahrgastinformation)
Inzwischen wurde der Begriff "RBL" durch "ITCS" (Intermodal Transport Control System) ersetzt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?191288

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 09:14:52