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Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland

Erstellt am: 07.04.2006 | Stand des Wissens: 07.04.2006
Auftraggeber / Förderer:   Bundesanstalt für Straßenwesen
Auftragnehmer:   Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt
Projektnummer:   FE 82.192
Projektstand:   abgeschlossen
Raumbezug:   Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlichung:   [IwKa06] Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland
Ziel der Studie war es zu prüfen, ob nach der Einführung des § 24a (2) StVG die Anzahl der entdeckten Drogenfahrten zugenommen hat und damit auch die Anzahl der Sanktionierungen gern. § 24a (2) StVG und der §§ 315c, 316 StGB. Hierzu wurden Erkenntnisse mit Hilfe unterschiedlicher Arbeitsschritte gewonnen.

Es wurde eine Datenbank erarbeitet, die in einem für Gesamtdeutschland repräsentativen Umfang 59,7 % der Ergebnisse aller bundesweit durchgeführten toxikologischen Blutuntersuchungen (TBU) von Verkehrsteilnehmern des Zeitraumes 1998-2001 enthält, bei denen der Verdacht einer Beeinflussung durch "andere berauschende Mitteln" bestand. Darüber hinaus bilden Daten zur konkreten Anzahl durchgeführter positiver/negativer Untersuchungen 72,3 % der bundesweiten TBU ab.

Die Auswertung der TBU-Befunde (TBUB) ergab, dass sich die Fähigkeit der Polizeibeamten, einen beeinflussten Fahrer zu erkennen, erheblich verbessert hat. Es sind deutliche regionale Unterschiede zu erkennen. Die Anzahl der Untersuchungen hat von 1998-2001 um den Faktor 2,7 zugenommen. Die Auswertung ergab ferner, dass offensichtlich keine einheitliche Entscheidungsgrundlage für die Beamten existiert, auf deren Grundlage eine Klassifikation als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand erfolgen kann. Der Anteil der Untersuchungsaufträge gern. § 24a (2) StVG erreicht bei den verschiedenen Blutuntersuchungsstellen im Jahr 2001 Anteile von 1,2 %-98,4 %.

Die Auswertung der Nachweishäufigkeiten verschiedener Substanzgruppen zeigt, dass der Gruppe der Benzodiazepine eine besondere Bedeutung zukommt. Sie werden bei Unfällen nach THC am häufigsten nachgewiesen, sind aber durch den § 24a (2) StVG nicht erfasst.

Die Auswertung von Fragebögen, die das grundsätzliche Vorgehen der Blutuntersuchungsstellen erfassten, ergab, dass der Untersuchungsumfang (wie viele und welche Substanzen) sehr unterschiedlich ausgelegt wird.

Die bundesweite Erhebung der Anzahl von Sanktionierungen gern. § 24a (2) StVG und §§ 315c, 316 StGB sowie die parallel dazu durchgeführte Auswertung der Akten von Verkehrsdelikten der Amtsanwaltschaft Frankfurt ergaben Hinweise darauf, dass die Effizienz der erhobenen Strafanzeigen im Hinblick auf tatsächlich erfolgte Verurteilungen ebenfalls regional unterschiedlich ist.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Straßenwesen
Literatur
[IwKa06] Iwersen-Bergmann, St. , Kauert, G., Untersuchungen zur Entdeckung der Drogenfahrt in Deutschland, veröffentlicht in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen , Ausgabe/Auflage Heft M 175, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 2006/04, ISBN/ISSN 3-86509-418-X

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?190647

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 17:01:06