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Aus- und Weiterbildung in der Seewirtschaft

Erstellt am: 05.11.2002 | Stand des Wissens: 26.10.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Durch das STCW-Übereinkommen von 1978 (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) wurde erstmals ein international verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der das Ziel hat, weltweit der Schifffahrtsentwicklung angepasste, einheitliche und überprüfbare Standards für die Ausbildung der Seeleute, den Wachdienst und die entsprechenden Befähigungszeugnisse zu sichern. Damit werden auch die Mindestanforderungen für Aus- und Weiterbildung definiert und eine Qualitätsgarantie für die Befähigungszeugnisse gestellt ("Weiße Liste"). Die aktuell gültige Version stammt aus dem Jahr 1995. In 2010 wurden größere Überarbeitungen (Manila-Änderungen) durchgeführt. Diese beinhalten unter anderem erstmals detailliertere Standards über den Nachweis von Kompetenzen zur Bedienung von ECDIS-Anlagen (Electronic Chart Display and Information System; elektronisches Navigationssystem). Sofern diese Kompetenzen nicht überzeugend dargestellt werden können, sind mit Wirkung vom 01.01.2012 nautische Befähigungszeugnisse hinsichtlich ECDIS mit einer Einschränkung zu versehen, sofern die Befähigungszeugnisse eine Gültigkeitsdauer über den 01.01.2017 erhalten. Weitere Informationen dazu sind beim BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) zu erfragen. Zudem wurden Auffrischungskurse beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2012 müssen alle Seeleute ihre Kompetenzen nach den Regeln VI/1 (Sicherheitsgrundausbildung), VI/2 (Rettungsbootsmann) und VI/3 (Fortgeschrittene Brandbekämpfung) alle fünf Jahre auffrischen [DeFla12].

STCW verpflichtet dabei die Mitgliedsländer zu sichern, dass jede Ausbildungsstätte Qualitätsziele setzt und eine Qualitätssicherungspolitik entwickelt sowie ein System von Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten, Prozeduren und Kontrollen einrichtet [Slet00]. Selbst die Erfüllung der Anforderungen von STCW sichert somit keine international wettbewerbsfähige Ausbildung, sondern nur die Erfüllung der vorgeschriebenen Minimalanforderungen.

Die neuen Technologien in der Schifffahrt stellen auch neue Anforderungen an die Ausbildung, die sich gerade in diesen Bereichen stützen muss auf:
  • Simulatoren für Schiffsführung und Maschinenbetrieb;
  • Rechnerlabore mit Netzwerken;
  • Werkstätten und Labors für Ladungsbehandlung, Sprachausbildung und Feuerbekämpfung.
Sowohl für Schiffsoffiziere als auch für das Lehrpersonal sollte Fortbildung obligatorisch werden, um mit der laufenden Entwicklung Schritt zu halten [WeTo13].

Ein auf EU-Ebene durchgeführtes Projekt, das sich unter der Leitung der World Maritime University (Schweden) mit der Harmonisierung der europäischen Ausbildungs- und Trainingsschemata (Harmonisation of European Maritime Education and Training Schemes) beschäftigt, hat Empfehlungen herausgegeben. Diese greifen über die Ausbildung hinaus. Vorgeschlagen werden Aktivitäten zur
  • Verbesserung des Seemannimages;
  • Verbesserung der Effizienz der Ausbildung, unter anderem durch Konzentration der Ausbildungsstätten, Kooperation mit Unternehmen;
  • Harmonisierung und Modernisierung der Ausbildungsprogramme sowie ihre Anreicherung um Elemente, die den Absolventen eine höhere berufliche Mobilität ermöglichen.
Der letztere Aspekt reflektiert nicht nur die Tatsache, dass die Fluktuation von Bord an Land hoch ist und als Option geboten werden muss, sondern auch die Bedeutung einer qualitativ hoch stehenden maritimen Ausbildung für den maritimen Cluster der Volkswirtschaft, ihre Rolle in der Bildung einer "maritimen Wissensinfrastruktur". Eine Untersuchung in den Niederlanden kam zu dem Schluss, dass deren Entwicklung zur angestrebten Qualität und Kontinuität behindert wird vor allem durch institutionelle Rigiditäten und mangelndes gegenseitiges Verständnis. Als Wege zur Verbesserung werden neben Änderungen in der Institutionenstruktur unter anderem die Entwicklung eines maritimen Forschungsprogramms mit größeren Anteilen für die nicht-technische Forschung, verbesserte Information über Angebot und Bedarf an maritimer Ausbildung sowie flexiblere Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung vorgeschlagen [Veen01, S. 877].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Seeschifffahrt (Stand des Wissens: 26.10.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?11155
Literatur
[DeFla12] Deutsche Flagge (Hrsg.) Manila-Änderungen 2010 zum STCW-Übereinkommen, 2012
[Slet00] Sletner, T. C. , Quality system for the implementation of STCW-95 in higher maritime education in Norway, veröffentlicht in Maritime Policy and Management, Ausgabe/Auflage vol. 27 (2000) no. 1, Taylor & Francis / London, 2000, ISBN/ISSN 0308-8839
[Veen01] Veenstra, A. Nautical education in a changing world; The case of the Netherlands, veröffentlicht in The International Association of Maritime Economists, Annual Conference 2001, Proceedings, Hongkong, 2001
[WeTo13] Adam Weintrit, Tomasz Neumann Marine Navigation and Safety of Sea Transportation, CRC Press, London, 2013/06/04, ISBN/ISSN ISBN 978-13-15-88315-1
Weiterführende Literatur
[WMU00] o.A. Harmonization of European MET Schemes ? METHAR, 2000/06
[ISSUS98a] o.A. MASSTER - Maritime Standardised Simulator Training Exercises Register, Final Report, Hamburg, 1998/10/31
[MaMa00] Mazzarino, M., Maggi, E., The impact of the new onboard technologies on maritime education and training schemes in Europe: some findings from the METHAR? project, veröffentlicht in Maritime Policy and Management, Ausgabe/Auflage vol. 27 (2000) no. 4, Taylor & Francis / London, 2000, ISBN/ISSN 0308-8839
[ECSA05] o.A. The Mapping of Career Paths in the Maritime Industries, 2005
Glossar
elektronische Seekarte Die elektronische Seekarte stellt das Kartenbild nicht mehr auf Papier, sondern die digitalisierten Informationen auf einem Display dar. Neubauten müssen ab 2011 mit ECDIS ausgerüstet sein, die Bestandsflotte soll schrittweise mit ECDIS ausgestattet werden. Abgekürzt ECDIS="Electronic Chart Display"

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?18469

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 11:25:31