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Radverkehrsführung an Knotenpunkten

Erstellt am: 08.12.2005 | Stand des Wissens: 02.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Führung des Radverkehrs an innerstädtischen Kreuzungen hat für die Verkehrssicherheit und die Akzeptanz des Radverkehrs eine besondere Bedeutung. Es treffen verschiedene Verkehrsmodi aufeinander - um dabei den Radverkehr gleichberechtigt und sicher zu führen, sind verschiedene Kriterien nötig.
Generell können Radverkehrsanlagen an verschiedensten Knotenpunkten und Regelungsformen angelegt werden, wie beispielsweise an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten, an Knotenpunkten mit rechts-vor-links-Regelungen, Knotenpunkte mit Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen oder Kreisverkehren. Grundsätzlich wird dabei der Radverkehr entweder auf der Fahrbahn oder dem Seitenraum geführt. In jedem Fall sollten für Radfahrer folgende grundsätzliche Kriterien an Knotenpunkten eingehalten werden [ERA10; RASt06]:
  • Ausreichende Sichtbeziehungen zu allen anderen Verkehrsteilnehmern (Radverkehr möglichst nah an Fahrbahn führen, keine Sichthindernisse wie Begrünung)
  • Zügige und sichere Befahrbarkeit der Knotenpunkte (ausreichende Dimensionierung der Radverkehrsanlagen, keine hohen Borde oder enge Radien)
  • Eindeutige und begreifbare Führungsform
  • Ausreichend dimensionierte Warteflächen
  • Besonderes Augenmerk auf Konflikte mit abbiegenden Kfz
An Knotenpunkten mit rechts-vor-links-Regelung empfiehlt sich die Führung auf der Fahrbahn. In Tempo 30-Zonen, die ebenfalls diese Regelungsform haben, sind benutzungspflichtige Radwege nicht zulässig. [ERA10]
An Knotenpunkten mit Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen kommt es meist zu Konflikten zwischen geradeaus fahrenden Radfahrern und abbiegenden Kfz. Da meist die Erkennbarkeit des Radverkehrs eine große Rolle spielt, empfiehlt sich die Markierung von Schutzstreifen und Furten im Zuge der übergeordneten Zufahrt, Radwegüberfahrten an untergeordneten Zufahrten und eine Führung des Radverkehrs im Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehrs, 0,5 Meter abgesetzt von der Fahrbahn. [ERA10]
Bei der Führung des Radverkehrs an Kreuzungen und Einmündungen unterscheidet man grundsätzlich die Führung auf der Fahrbahn und die Führung im Seitenraum. Die zu verwendende Führungsart ist eine planerische Einzellfallentscheidung. Daneben sind bei der Wahl der Führungsart eine Vielzahl von Rahmenbedingungen zu beachten, die in [ERA10] verankert sind. Insbesondere an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen sollte Radfahrern eine Führungshilfe in Form von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen gegeben werden [BaSt05g].
Radfahrstreifen für direkt links abbiegende Radfahrer werden bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, weniger als 800 Kfz/h und nur einem Fahrstreifenwechsel empfohlen. Indirekt abbiegender Radverkehr befindet sich nach Überquerung des Knotenpunktes in einem Aufstellbereich und kreuzt dann die zuvor befahrende Straße. Nur bei sehr starkem rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr auf gesonderten Rechtsabbiegestreifen sind Radfahrstreifen für rechts abbiegende Radfahrer erforderlich [BaSt05g; ERA10, RASt06].
An lichtsignalgeregelten Knotenpunkten wird der Radverkehr auf Grundlage der [RiLSA] und der [FGSV05a] eingebunden. Grundsätzlich kann es eine Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr, eine gesonderte Signalisierung des Radverkehrs und eine Signalisierung mit dem Fußverkehr und eigenem Sinnbild geben.
Folgende entwurfs- und signaltechnische Gestaltungen sind geeignet [ERA10]:
  • Vorziehen der Haltelinie des Radverkehrs für bessere Sichtbeziehungen
  • Ausbildung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens in untergeordneten Zufahrten
  • Herstellen und Freihalten guter Sichtbeziehungen durch Führung auf Radfahrstreifen, Schutzstreifen und fahrbahnnahen Furten
  • Einfärben der Radverkehrsfurten
  • Geschwindigkeitsdämpfende Abbiegeradien für den Pkw-Verkehr
  • Zeitvorsprung der Freigabe des Radverkehrs
  • Warnen von abbiegenden Fahrzeugen vor Radfahrern mit gelben Blinklicht

Aufgeweitete Radaufstellflächen werden durch eine vorverlegte Haltelinie für den Radverkehr und eine zurückverlegte Haltelinie für den Kraftfahrzeugverkehr gekennzeichnet [ERA10]. Untersuchungen [BaSt05g] belegen, dass diese Möglichkeit kein auffälliges Unfall- und Konfliktgeschehen aufweist. Aufgeweitete Radaufstellflächen (Abbildung 1) empfehlen sich bei regelmäßigem Radverkehr oder gelegentlichen Pulkbildungen sowie bei relativ langen Sperrzeiten, wodurch der Aufstellbereich durch die meisten Radfahrer genutzt werden kann. So können Konflikte entschärft und die Kapazität des Knotenpunktes erhöht werden.
Ausbildung eines aufgeweiteten RadaufstellstreifensAbbildung: Ausbildung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens [ERA10]
Letztlich ist die Gestaltung und die Führungsform des Radverkehrs an Knotenpunkten immer nach den örtlichen Gegebenheiten zu wählen. Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern müssen vermieden und die Akzeptanz des Radverkehrs gesteigert werden. Dabei ist auf eine gleichberechtigte Stellung gegenüber dem Kfz-Verkehr zu achten. Werden die genannten Punkte beachtet, kann die Qualität und Sicherheit von Radverkehrsanlagen deutlich gesteigert werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Radverkehrsanlagen (Stand des Wissens: 05.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?300774
Literatur
[BaSt05g] Angenendt, W., Blase, A., Klöckner, D., et al. Verbesserung der Radverkehrsführung an Knoten, Wirtschaftsverlag NW / Bremerhaven, 2005, ISBN/ISSN 3-86509-322-1
[ERA10] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), FGSV Verlag 2010, 2010, ISBN/ISSN 978-3-941790-63-6
[FGSV05a] Angenendt, Wilhelm, Dipl.-Ing. Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs - HSRa, 2005, ISBN/ISSN ISBN 3-937356-68-1
[RASt06] Baier, Reinhold, et al. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06, Ausgabe/Auflage 2006, Köln, 2007, ISBN/ISSN 978-3-939715-21-4
Weiterführende Literatur
[FGSV21c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.) Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten, Ausgabe/Auflage 2021, 2021
[FGSV21b] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Hinweise zur einheitlichen Bewertung von Radverkehrsanlagen, 2021
[TUD2011] Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List", Schiller, C. (Projektleiter), Zimmermann, F., Bohle, W. (Bearbeiter) Hochrechnungsmodell von Stichprobenzählungen für den Radverkehr - Abschlussbericht, Dresden, 2011/10/31
[RiLSA] Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen (RiLSA)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?181664

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 03:54:29