Flughafenanbindung über Flughafenfernbahnhof
Erstellt am: 30.11.2005 | Stand des Wissens: 15.07.2019
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TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
In den vergangenen Jahren wurde in Europa verstärkt in die infrastrukturseitige Verknüpfung des Luftverkehrs mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV), vor allem dem Schienenpersonenfernverkehr, investiert. So entstanden zahlreiche neue Fernbahnhöfe an Flughäfen, weitere sind in Planung.
Ein Flughafenfernbahnhof ist als solcher zu bezeichnen, wenn er sich in unmittelbarer Umgebung des Flughafens befindet, das heißt bestenfalls in diesen integriert (zum Beispiel Tunnelbahnhof unterhalb des Terminals), vom Flughafen aus zu Fuß (zum Beispiel Lyon) oder über einen wenig zeitaufwändigen Zubringer (zum Beispiel People-Mover-System, siehe Düsseldorf) zu erreichen ist. Die Fernverkehrsbedienung definiert sich über das Vorhandensein von Bahnangeboten der Produktkategorie Fernverkehr (in Deutschland zum Beispiel ICE, IC/EC, in Frankreich zum Beispiel TGV). Darüber hinaus werden üblicherweise an den Flughafenfernbahnhöfen ergänzend auch Schienenregional- und -nahverkehre angeboten (Ausnahme Lyon-Saint-Exupéry) [EiKn04, S. 2].
Typisch für Flughäfen mit Fernbahnhof sind hohe Passagieraufkommen und die Hub-Funktion für eine Fluggesellschaft (das sogenannte Hub-and-Spoke-Konzept, deutsch Nabe und Speiche, bezeichnet die Führung von Flugverbindungen über einen zentralen Verkehrsknoten im Luftverkehrsnetz. Dabei werden die Passagierströme an einem Drehkreuz (Hub) einer Fluglinie zusammengeführt und erneut auf Anschlussflüge umverteilt). Die dominierende Aufgabe des Flughafenfernbahnhofs ist die Vernetzung von Luft- und Schienenverkehr. Darüber hinaus ist jedoch auch die Anbindungsfunktion für Besucher, Beschäftigte, Begleiter et cetera zu nennen. In Einzelfällen soll der Flughafenbahnhof auch ganz bewusst eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Eisenbahnnetz ermöglichen.
MEYER [Meye04a; Meye02c] identifiziert insgesamt sieben komplementäre Teilwirkungen der Verfügbarkeit eines Fernbahnhofs am Flughafen, von denen er die ersten vier als relevant einstuft:
(1) Veränderung der Verkehrsmittelwahl bei der landseitigen Anreise (zum Beispiel Schiene statt Pkw oder Bus);
(2) Veränderung der Flughafenwahl;
(3) Verlagerung von Reisen mit Zubringerflügen, das heißt, statt der Anreise zu einem Flughafen X mit anschließendem Zubringerflug zum Hub-Flughafen Y erfolgt nun die direkte Anreise mit dem Fernzug zum Hub-Flughafen Y;
(4) Verlagerung von Verkehren, das heißt, wie bei (3) entfällt die Anreise zu einem Flughafen X mit anschließendem Zubringerflug zum Hub-Flughafen Y, stattdessen erfolgt die direkte Anreise mit dem Fernzug zum Hub-Flughafen Z;
(5) Verbindung zweier Flughäfen für Umsteigeverkehr;
(6) Veränderte Verkehrsmittelwahl für die gesamte Reise;
(7) Induktion von Neuverkehren.
Ein Flughafenfernbahnhof ist als solcher zu bezeichnen, wenn er sich in unmittelbarer Umgebung des Flughafens befindet, das heißt bestenfalls in diesen integriert (zum Beispiel Tunnelbahnhof unterhalb des Terminals), vom Flughafen aus zu Fuß (zum Beispiel Lyon) oder über einen wenig zeitaufwändigen Zubringer (zum Beispiel People-Mover-System, siehe Düsseldorf) zu erreichen ist. Die Fernverkehrsbedienung definiert sich über das Vorhandensein von Bahnangeboten der Produktkategorie Fernverkehr (in Deutschland zum Beispiel ICE, IC/EC, in Frankreich zum Beispiel TGV). Darüber hinaus werden üblicherweise an den Flughafenfernbahnhöfen ergänzend auch Schienenregional- und -nahverkehre angeboten (Ausnahme Lyon-Saint-Exupéry) [EiKn04, S. 2].
Typisch für Flughäfen mit Fernbahnhof sind hohe Passagieraufkommen und die Hub-Funktion für eine Fluggesellschaft (das sogenannte Hub-and-Spoke-Konzept, deutsch Nabe und Speiche, bezeichnet die Führung von Flugverbindungen über einen zentralen Verkehrsknoten im Luftverkehrsnetz. Dabei werden die Passagierströme an einem Drehkreuz (Hub) einer Fluglinie zusammengeführt und erneut auf Anschlussflüge umverteilt). Die dominierende Aufgabe des Flughafenfernbahnhofs ist die Vernetzung von Luft- und Schienenverkehr. Darüber hinaus ist jedoch auch die Anbindungsfunktion für Besucher, Beschäftigte, Begleiter et cetera zu nennen. In Einzelfällen soll der Flughafenbahnhof auch ganz bewusst eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Eisenbahnnetz ermöglichen.
MEYER [Meye04a; Meye02c] identifiziert insgesamt sieben komplementäre Teilwirkungen der Verfügbarkeit eines Fernbahnhofs am Flughafen, von denen er die ersten vier als relevant einstuft:
(1) Veränderung der Verkehrsmittelwahl bei der landseitigen Anreise (zum Beispiel Schiene statt Pkw oder Bus);
(2) Veränderung der Flughafenwahl;
(3) Verlagerung von Reisen mit Zubringerflügen, das heißt, statt der Anreise zu einem Flughafen X mit anschließendem Zubringerflug zum Hub-Flughafen Y erfolgt nun die direkte Anreise mit dem Fernzug zum Hub-Flughafen Y;
(4) Verlagerung von Verkehren, das heißt, wie bei (3) entfällt die Anreise zu einem Flughafen X mit anschließendem Zubringerflug zum Hub-Flughafen Y, stattdessen erfolgt die direkte Anreise mit dem Fernzug zum Hub-Flughafen Z;
(5) Verbindung zweier Flughäfen für Umsteigeverkehr;
(6) Veränderte Verkehrsmittelwahl für die gesamte Reise;
(7) Induktion von Neuverkehren.
Durch einen Schienenanschluss am Flughafen kommt es zu rückläufigen Parkeinnahmen für den Flughafen, allerdings sollte der Flughafen auch indirekte Wirkungen (wie eingesparte Investitionen in Parkanlagen und Zufahrten) berücksichtigen. Reduzierte Fluggastzahlen auf den Zubringerflügen sowie eventuell wegfallende Zubringerflüge erlauben, die freigewordenen Slots für Flugverkehr zu anderen (weiter entfernteren) Zielen zu nutzen. Besonders große Hubs werben mit einen Schienenanschluss Reisende von Konkurrenzflughäfen ab [Meye04a; Meye02c].
Der Anschluss an das (Hochgeschwindigkeits-)Bahnsystem bietet eine alternative Möglichkeit für Zu- und Abbringerverkehre. So können ausländische Airlines intermodale Mobilitätslösungen nutzen, um über den Bahnbaustein zusätzliche Destinationen im Zielland anbieten zu können, ohne Rücksicht auf geltende Verkehrsrechte nehmen oder Interlining-Abkommen schließen zu müssen.
Die detaillierte Darstellung der Fahrgastzahlen (Nutzungszahlen der deutschen Flughafenbahnhöfe) fällt in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen.