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Streckenbezogene Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV

Erstellt am: 22.09.2005 | Stand des Wissens: 21.10.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Streckenbezogene Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV können sowohl baulicher Art als auch verkehrslenkend oder -regelnd sein. Sie haben in erster Linie den Zweck, die häufig auftretenden Nutzungskonflikte mit dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) zu vermeiden. In folgenden Fällen können auf dem Fahrweg Behinderungen für den ÖPNV auftreten:
  • wenn dieser von anderen Verkehrsteilnehmern mitbenutzt wird
  • bei einer ungenügende Breite des Fahrwegs und den damit verbundenen eingeschränkten Sicherheitsabständen und Bewegungsspielräumen
  • wenn Bauart, Verkehrsorganisation oder Zustand der Strecke die Sollgeschwindigkeit nicht zulassen
  • wenn eingleisige oder einspurige Streckenabschnitte vorhanden sind
  • wenn Haltevorgänge im Liefer- und Ladeverkehr einen flüssigen Verkehrsablauf behindern.
    [FGSV99]
beengter Knotenpunkt_zugeschnitten.jpgAbb. 1: Beengte Verhältnisse in der Dresdner Neustadt. Hier kommt es oft zur Behinderung der Straßenbahn durch andere Verkehrsteilnehmer.
Eine wichtige Möglichkeit, Behinderungen vorzubeugen, ist die Anlage separater ÖPNV-Spuren. Diese Spuren können als "unabhängiger" oder "besonderer" Bahnkörper, bzw. als Busfahrstreifen ausgeführt werden. Hierbei kann es sich auch um zeitlich beschränkter Sonderfahrstreifen handeln [FGSV99]. Eine Freigabe des Sonderfahrstreifens auch für andere Verkehrsmittel (z.B. Taxen, Fahrräder oder Elektrofahrzeuge) ist zu vermeiden, sinkt dadurch der Nutzen für den ÖPNV. Es kann wieder verstärkt zu Behinderungen für ÖV-Fahrzeuge kommen und außerdem kann die ÖV-Bevorrechtigung einer LSA nicht mehr die volle Wirkung entfalten. Darüber hinaus kommt dem Freihalten der Sonderspuren von Lieferverkehr oder parkenden Fahrzeugen eine besondere Bedeutung zu.
Die ÖPNV-Spur sollte eine ausreichende Länge haben, so dass ÖV-Fahrzeuge Bereiche, an denen es besonders häufig zu Störungen durch den MIV kommt, komplett umfahren können. Endet die ÖPNV-Spur, sollte den öffentlichen Verkehrsmitteln beim Einfädeln in den übrigen Verkehr Vorrang eingeräumt werden [FGSV17].
Busspur_1_zugeschnitten.pngAbb. 2: Busspur in der Nähe von Dresden. Nachteilig ist hier lediglich die fehlende Vorfahrt für Busse am Ende der Busspur


Ebenso kann eine dynamische Straßenraumfreigabe mit Hilfe von sogenannten Pförtnerampeln vorteilhaft für den ÖPNV sein. Diese sollen nur so viele Fahrzeuge auf den nachfolgenden Straßenabschnitt lassen, wie dieser auch verkraften kann, ohne dass es zu Rückstau kommt. ÖPNV-Fahrzeuge können von Pförtnerampeln dann profitieren, wenn durch diese von ÖPNV und MIV gemeinsam genutzte Streckenabschnitte staufrei gehalten werden können. Zweckmäßig ist zudem, die Ampel so zu steuern, dass das ÖPNV-Fahrzeug an die Spitze des Fahrzeugpulkes gesetzt wird.
Skizze Pfoertnerampel_V2.pngAbb. 3: Prinzip einer Pförtnerampel, welche zur ÖPNV-Beschleunigung genutzt wird

Sinnvoll sind außerdem Sonderrechte für das Benutzen bestimmter Straßenabschnitte und besondere Abbiegemöglichkeiten für öffentliche Verkehrsmittel. Eine (Teil)-Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf Nicht-ÖPNV-Strecken verbessert in der Regel den Verkehrsfluss für die öffentlichen Verkehrsmittel. Straßen in Tempo 30-Zonen sollten im Linienverlauf als Vorfahrtsstraßen ausgewiesen werden [FGSV99].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Beschleunigung des ÖPNV (Stand des Wissens: 21.10.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?158416
Literatur
[FGSV17] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Empfehlungen für einen verlässlichen öffentlichen Verkehr, Ausgabe/Auflage 2017, FGSV-Verlag, Köln, 2017
[FGSV99] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen, Ausgabe/Auflage FGSV-Nr. 114, FGSV Verlag, Köln, 1999
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Verkehrsfluss
Unter Verkehrsfluss versteht man die Anzahl der Fahrzeuge, die eine vordefinierte Verkehrs(quer)fläche pro Zeiteinheit durchfährt.
LSA Lichtsignalanlagen LSA (umgangssprachlich: Ampeln) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs, indem mittels Lichtsignalen ein bestimmtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer angeordnet wird.
Bahnkörper
Bei Bahnstrecken, die nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) betrieben werden, werden Strecken in drei Kategorien anhand des Bahnkörpers eingeteilt:
Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Fahrbahnen oder Gehwege eingebettet. Sie nutzen den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer.
Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt.
Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen.
Knotenpunkt
Ein Knotenpunkt im Verkehr ist ein Ort, bei dem sich mehrere Verkehrswege gleicher Art kreuzen oder ein Verkehrsweg in einen Verkehrsweg gleicher Art einmündet. In einem Verkehrsknotenpunkt befinden sich mehrere Verkehrsknoten von Verkehrswegen unterschiedlicher Art in unmittelbarer Nähe. In einem Verknüpfungspunkt kann der Übergang zwischen Fahrzeugen eines Verkehrssystems oder zweier verschiedener Verkehrssysteme erfolgen.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?166907

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 18:06:33