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Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV

Erstellt am: 12.08.2005 | Stand des Wissens: 19.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Zur Beschleunigung des ÖPNV stehen verschiedenste Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Bevor konkrete Maßnahmen ausgewählt werden können, müssen Handlungsbedarf und Potenziale genau analysiert werden. Nicht alle Maßnahmen können Behinderungen nachhaltig vermeiden, viele sind nur im Einzelfall, in Kombination oder gar nicht wirksam. Die Eingriffe können ordnungspolitischer, straßenverkehrsbehördlicher, betrieblicher, baulicher oder technischer Art sein. Zumeist sind die gewünschten Effekte nur durch Kombination einer Vielzahl von Maßnahmen zu erzielen [Hoff03]. Vor allem bei häufig auftretenden, größeren Störungen besteht erhöhter Handlungsbedarf [SchnBo04]. Eingriffe können kurzfristig und direkt erfolgen oder langfristig bei der Planung des ÖV-Angebotes berücksichtigt werden. Stadt-Umland-Linien verfügen in der Regel über ein geringeres Beschleunigungspotential als rein städtische Linien. [SchnBo04].
Die Umsetzung von Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung unterteilt sich in folgende Handlungsschritte:
  • Vorbereitung:
    Entscheidung über Durchführung, Abgrenzung, Finanzierung, Projektmanagement
  • Analyse:
    Bestandsaufnahme, Reisezeitmessungen, Behinderungsanalyse, begleitend Verkehrserfassungen, Schwachstellenanalyse
  • Maßnahmenkonzeption:
    Ziele, Bewertungskriterien, Abstimmung mit Beteiligten, Entwurf, Kosten, Wirkungsprognosen, Beschlüsse, Förderanträge
  • Umsetzung:
    Ausführungsplanung, Zeitplanung, Abstimmung, Anordnung, Vergabeverfahren, Ausführung, Abnahme
  • Systempflege:
    Nachher-Untersuchungen, Anpassung und Optimierung, Effizienzkontrolle, laufende Datenerfassung, Pflege und Weiterentwicklung
Nach dem Merkblatt zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs [FGSV99] können Ansätze zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) aus folgenden Bereichen entstammen:
  • Betriebliche Maßnahmen (Netzgestaltung, Fahrplan)
  • Maßnahmen an Haltestellen (Lage, Organisation, Gestaltung, Wege)
  • Streckenbezogene Maßnahmen (Gestaltung, Organisation)
  • Maßnahmen an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlagen (LSA)
  • Maßnahmen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (LSA)
Insbesondere in der Bevorrechtigung des ÖV an LSA wird das größte Beschleunigungspotential gesehen. Da verkehrsabhängige und flexible Steuerungsverfahren eine zunehmende Verbreitung finden, wachsen die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Nahverkehrsfahrzeugen. Hier kann zwischen absoluter und bedingter Bevorrechtigung unterschieden werden. Die absolute Bevorrechtigung soll eine freie Fahrt des Nahverkehrs an Konfliktpunkten gewährleisten. Damit können Knotenpunkte ohne oder mit sehr kurzen Verlustzeiten überfahren werden. Dagegen findet bei der bedingten Bevorrechtigung eine Abwägung zwischen den Belangen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer statt. [Fried02].

Die Eignung bestimmter Maßnahmen im Bereich der Busbeschleunigung in Abhängigkeit von den einzelnen Behinderungen kann der Abbildung 1 entnommen werden.
Abb 1: Eignung von Maßnahmen zur Busbeschleunigung [Hoff03]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Beschleunigung des ÖPNV (Stand des Wissens: 21.10.2021)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?158416
Literatur
[FGSV99] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (Hrsg.) Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Straßenbahnen und Bussen, Ausgabe/Auflage FGSV-Nr. 114, FGSV Verlag, Köln, 1999
[Fried02] Fischer, Nicola, Dipl.-Ing., Friedrich, Bernhard, Prof. Dr.-Ing. Nahverkehrsbevorrechtigung an Lichtsignalanlagen unter besonderer Berücksichtigung des nichtmotorisierten Verkehrs, Ausgabe/Auflage Verkehrstechnik Heft V92, Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschhaft GmbH Bremerhaven, 2002/04, ISBN/ISSN 3-89701-853-5
[Hoff03] Hoffmann, Jürgen Busbeschleunigung aus Sicht des Planungsingenieurs - Systematische Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge eines umfangreichen Beschleunigungsprogramms, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 9/2003, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2003, ISBN/ISSN 0722-8287
[SchnBo04] Schneider, Rainer, Bohn, Rainer Maßnahmen zur Busbeschleunigung - Neue Methoden zur Feststellung von Potenzialen zur Fahrtzeitverkürzung, veröffentlicht in Der Nahverkehr, 11/2004, 2004/11
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
LSA Lichtsignalanlagen LSA (umgangssprachlich: Ampeln) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs, indem mittels Lichtsignalen ein bestimmtes Verhalten der Verkehrsteilnehmer angeordnet wird.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
LSA Lichtsignalanlagen (LSA) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. Sie ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Umgangssprachlich werden sie auch häufig Ampeln genannt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?159337

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 15:45:12