Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Staffelungsverfahren - Verfahren zur sicheren Luftraumnutzung

Erstellt am: 26.07.2005 | Stand des Wissens: 14.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Um einen sicheren Flugverkehr gewährleisten zu können, wird zur Vermeidung von Kollisionen mit Hilfe von Staffelungsverfahren zwischen den einzelnen Luftfahrzeugen eine räumliche Separation hergestellt. Während beim Sichtflugbetrieb (VFR - Visual Flight Rules) das Prinzip "Sehen und gesehen werden" gilt, werden beim Instrumentenflugbetrieb (IFR - Instrument Flight Rules) entsprechende Verfahren angewandt. Dabei wird zwischen konventioneller und radargestützter Staffelung unterschieden [Mens14].

Bei der Staffelung zwischen startenden und landenden Luftfahrzeugen ist die Konfiguration des Start- und Landebahnsystems entscheidend. Für die Nutzung von parallelen Start- und Landebahnen sind der gegenseitige Abstand der Bahnen und die Lage der Schwellen (auf gleicher Höhe oder versetzt) von Bedeutung. Bei ausreichendem Abstand ist ein Parallelbahnbetrieb möglich. Sowohl bei einem Einbahn- als auch Kreuzbahnbetrieb müssen die Flugzeuge gestaffelt werden und bestimmte Richtlinien eingehalten werden. So findet die Wirbelschleppenstaffelung (siehe Abbildung 1) Anwendung bei [Mens14]:
  • Nutzung derselben Start-/ Landebahn,
  • Verwendung von Bahnen mit einem Abstand geringer als 760 Meter (2500 feet),
  • Verwendung von Bahnen mit Abstand größer als 760 Meter und bei vorausfliegendem Flugzeug einer höheren Gewichtsklasse,
  • Verwendung von Kreuzbahnsystemen bei ebenfalls vorausfliegendem Flugzeug einer höheren Gewichtsklasse.
156388_staffelungsminima.PNG
Abbildung 1: Staffelungsminima für Luftfahrzeuge (LFZ) bei Wirbelschleppenstaffelung [Mens14]

Im Streckenflug dürfen bei der Höhenstaffelung im IFR-Betrieb zwischen den Luftfahrzeugen beziehungsweise zu den Luftraumgrenzen unter anderem folgende Vertikalabstände nicht unterschritten werden:
  • 1000 feet bei Flügen auf und unterhalb FL 290 (Flugfläche 290, 29000 feet),
  • 1000 feet zwischen Flügen auf und oberhalb FL 290 bis einschließlich FL 410, die RVSM (Reduced Vertical Separation Minima) genehmigt sind.
Neben Richtlinien zur Seitenstaffelung und Radarstaffelung im Streckenflug wird bei der konventionellen Längsstaffelung zwischen den Verfahren nach Zeit und nach Entfernung unterschieden (auszugsweise):
  • nach Zeit: 10 Minuten Flugzeit zum vorausfliegenden Flugzeug, falls das Flugzeug 20 Knoten schneller ist - 5 Minuten Flugzeit Abstand,
  • nach Entfernung: 20 nautische Meilen (NM) Abstand zum vorausfliegenden Flugzeug und Nutzung derselben Funknavigationshilfen.
Instrumentenanflugverfahren und Warteverfahren werden in Deutschland von der Deutschen Flugsicherung (DFS) festgelegt. Für die Umsetzung dienen gemäß DOC 8168 OPS/611 die von der ICAO empfohlenen Verfahrenskriterien. Bei den Anflugverfahren wird zwischen Sichtanflug- und Instrumentenanflugverfahren unterschieden. Es gibt die Verfahren: Präzisionsanflug, Nichtpräzisionsanflug, Fehlanflug, Platzrundenanflüge und lärmmindernde Anflugverfahren. Für den Abflug gibt es die Verfahren: Standardabflug und lärmmindernde Abflugverfahren. Des Weiteren gibt es für den sicheren Flugverkehr: Warteverfahren, Reiseflugverfahren, Not- und Sonderverfahren und militärische Verfahren.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherheitsaspekte im Flugbetrieb (Stand des Wissens: 20.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?87967
Literatur
[Mens14] Heinrich Mensen Moderne Flugsicherung, Organisation, Verfahren, Technik, veröffentlicht in VDI-Buch, Ausgabe/Auflage Auflage: 4. Aufl. 2014 (28. Oktober 2014), Springer Berlin Heidelberg, 2014, ISBN/ISSN ISBN-10: 364254293X
Glossar
NM Die nautische Meile ist eine in der Luftfahrt gebräuchliche Entfernungsmaßangabe. Eine nautische Meile (Nautical Mile-NM) entspricht 1,852 km.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?156388

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 04:56:53