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Planungsebenen der Raumordnung

Erstellt am: 20.07.2005 | Stand des Wissens: 28.11.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Planungsebenen der Raumordnung bilden ein hierarchisches Stufensystem. Der Aufbau der Raumplanung, die rechtlichen Grundlagen auf den einzelnen Planungsebenen sowie die Planungsinstrumente sind in Abbildung 1 dargestellt.
155618_System der Raumplanung.png
Abbildung 1: System der Raumplanung [nach ARL05, S. 896]

Die Planungsebenen im System der deutschen Raumplanung sind die Bundesraumordnung (Bund), die Landesplanung (Land) und Regionalplanung (Land, regionaler Teilraum) sowie die Stadtentwicklungs- und die Bauleitplanung (Gemeinde). Auf europäischer Ebene werden verbindliche Leitlinien und raumbezogene Fachpolitiken vorgegeben [BBSR12a].
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Raumordnung und Raumentwicklung (Stand des Wissens: 23.11.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?45947
Literatur
[ARL05] Aberle, G. et al. Handwörterbuch der Raumordnung, Ausgabe/Auflage 4. neu bearbeitete Auflage, Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover, 2005, ISBN/ISSN 978-3-88838-555-1
[BBSR12a] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) Raumordnungsbericht 2011, Bonn, 2012/06
Weiterführende Literatur
[Liss_2004] Hochrangige Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Wim Kok Die Herausforderung annehmen - Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Wim Kok November2004., Belgien, 2004/11
[BBR05a] Lutter, H. Raumordnungsbericht 2005, 2005
[BBR_06] Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Raumordnungsprognose 2020/2050 - Bevölkerung, private Haushalte, Erwerbspersonen, Wohnungsmarkt, veröffentlicht in Berichte, Ausgabe/Auflage Band 23, Selbstverlag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, 2006
[Liss_2000] Europäischer Rat Schlussfolgerungen des Vorsitzes - Europäischer Rat (Lissabon) 23. und 24. März 2000, Lissabon, 2000/03/23
Glossar
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und dient der Lenkung beziehungsweise Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Die Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung und ist daher Aufgabe der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG).

Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB), als vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung sowie die Art der Bodenutzung im Gemeindegebiet darstellen soll und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Dieser konkretisiert die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§§ 8 ff. BauGB).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?155618

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 01:19:22