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Luftseite eines Flughafens

Erstellt am: 14.07.2005 | Stand des Wissens: 19.12.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka

Um den luftseitigen Anforderungen eines Flugplatzes gerecht zu werden, sind Infrastruktureinrichtungen, die für den Start- und Landevorgang und für die Abfertigung von Flugzeugen notwendig sind, bereitzustellen. Die Luftseite stellt mit 80 bis 95 Prozent der insgesamt verfügbaren Fläche den größten Teilbereich der Flugplatzinfrastruktur dar. Zu den wichtigsten Komponenten der Luftseite gehören das Vorfeld, das Rollfeld und das Start- und Landebahnsystem sowie die dazugehörigen Einrichtungen. Für dessen Auslegung hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Richtlinien und Empfehlungen erarbeitet, die dem Band 1 des Anhang 14 zu entnehmen sind [ICAOAn14]. Auf diesen Richtlinien und Empfehlungen basieren für Deutschland geltend die "Richtlinien für die Anlage und den Betrieb für Flugplätze im Sichtflug- und Instrumentenflugbetrieb", die vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet wurden. [Mens13a, S. 359]

Darüber hinaus gibt es seit 2014 durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) einheitliche Zulassungsvorschriften für den Flugplatzentwurf. Diese sind in den Certification Specifications (CS) and Guidance Material (GM) for Aerodromes Design (CS ADR-DSN) festgeschrieben. Flughäfen benötigen in diesem Rahmen eine Zertifizierung nach den geltenden europäischen Sicherheitsstandards durch die jeweilige Genehmigungsbehörde. In Deutschland sind hierfür die Landesbehörden zuständig. Das Zertifikat bestätigt, dass der jeweilige Flughafen beziehungswesie Flughafenbetreiber neben den Anforderungen an die Infrastruktur auch alle Anforderungen an die Betriebsorganisation (ADR-OR) und die Betriebsverfahren (ADR-OPS) erfüllt. [EASA14]

Mit luftfahrttechnischen Daten kann die Anlage eines Flugplatzes mit einer Genauigkeit von 95 Prozent beschrieben werden. Die Daten sind öffentlich zugänglich und werden in drei Gruppen unterschieden: vermessene Punkte, mathematisch kalkulierte Punkte und festgelegte Punkte. Aus den Daten können notwendige Informationen zu nachstehenden Anhaltspunkten eingeholt werden:
  • Geographische Koordinaten
  • Flugplatzbezugspunkt
  • Flugplatz- und Start-/Landebahnhöhen
  • Flugplatzbezugstemperatur
  • Flugplatzmerkmale und Flugplatzabmessungen
  • Tragfähigkeit von Belägen der Flugbetriebsflächen
  • Höhenmesserkontrollorte
  • Verfügbare Start- und Landestrecken
  • Zustand der Bewegungsflächen und der zugehörigen Einrichtungen
  • Bergung bewegungsunfähiger Luftfahrzeuge
  • Rettungs- und Feuerlöschwesen
  • Gleitwinkelbefeuerungen
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Anforderungen an die Flughafenbereiche (Stand des Wissens: 10.01.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?165056
Literatur
[EASA14] European Aviation Safety Agency - Europäische Agentur für Flugsicherheit (Hrsg.) Certification Specifications (CS) and Guidance Material (GM) to Authority, Organisation and Operations Requirements for Aerodromes, 2014/02/27
[ICAOAn14] Internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization-ICAO) (Hrsg.) ICAO Anhang 14: Aerodromes, Montreal, Canada, 2004
[Mens13a] Mensen, Heinrich Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2013/03, ISBN/ISSN 978-3-642-25861-9
Glossar
EASA Die European Aviation Safety Agency (EASA) ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EU). Die EASA wurde am 15. Juli 2002 gegründet. Sie bereitet Gesetzesvorschläge vor und berät Kommission und Mitgliedstaaten der EU zum Thema Flugverkehr. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Harmonisierung und Umsetzung geeigneter Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt für das gesamte EU-Gebiet.
Tragfähigkeit Wasserverdrängung eines voll abgeladenen Schiffes abzüglich der Schiffsmasse. Umfasst die Massen von Besatzung, Passagieren, Ladung, Brennstoffen, Wasser und aller Vorräte.
übliche Abkürzungen:  Tons deadweighttdw), Dead weight tons)
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?154960

Gedruckt am Freitag, 9. Juni 2023 19:17:41