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Anleitung zur Berechnung von Fluglärm

Erstellt am: 25.09.2002 | Stand des Wissens: 23.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 01.06.2007 und der ersten Durchführungsverordnung des Fluglärmgesetzes von 2007 legt die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) das Berechnungsverfahren der Lärmschutzbereiche fest. Mit der AzB ist es möglich, ein einheitliches Berechnungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Mit dem Datenerfassungssystem werden Daten für den zu prognostizierenden Flugbetrieb des entsprechenden Flugplatzes eingeholt [AzBUBA07].

Die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen ist für Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr sowie militärische Flugplätze mit einem Betrieb von Flugzeugen mit mehr als 20 Tonnen höchstzulässiger Startmasse und über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr anzuwenden. [AzBUBA07]

Im Rahmen der Bestimmung der Lärmschutzbereiche wird der äquivalente Dauerschallpegel Leq(4) (Energy Mean Noise Level) als das Maß zur Darstellung der Lärmbelastung für den Tag herangezogen. Der Leq ist definiert als der kontinuierliche A-Pegel, der bezogen auf den Inhalt an Lärmenergie dem tatsächlichen Lärm entspricht, wie er an einer bestimmten Stelle innerhalb einer Beobachtungsperiode auftritt. Für die Nacht wird mit dem Häufigkeits-Maximalpegelkriterium gerechnet.

In die Berechnung gehen die Geräuschemissionsdaten der Luftfahrzeuge, die Zahl der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Prognosejahres sowie die Verläufe der Ab- und Anflugstrecken und Platzrunden mit ein. Zudem werden Hubschrauber-Flugstrecken und Verläufe der Rollwege berücksichtigt. Die Lärmschutzbereiche werden mit einem Segmentierungsverfahren berechnet, worin die dreidimensionale Flugbahn in lineare Segmente zerlegt ist. "Das Luftfahrzeug trägt von jedem dieser Segmente einen Beitrag zur Schallexposition an einem Immissionsort P bei." [AzBUBA07]
Abbildung 1: Prinzip der Segmentierung am Beispiel der Zerlegung eines kreisbogenförmigen Flugstreckensegments in zwei lineare Teilsegmente


Gemäß der Neufassung des Fluglärmgesetzes gibt es zwei Lärmschutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Für beispielsweise neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze nach § 4 Abs. 1 und 2 betragen die Lärmschutzwerte nach der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen von 2007:
  • Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag = 60 Dezibel(A)
  • Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag = 55 Dezibel(A)
  • Nacht-Schutzzone
    a) Bis zum 31. Dezember 2010: LAeq Nacht 53 Dezibel(A) und maximaler Dauerschallpegel = 6 mal 57 Dezibel(A)
    b) Bis zum 1. Januar 2011: äquivalenter Dauerschallpegel Nacht = 50 Dezibel(A) und maximaler Dauerschallpegel = 6 mal 53 dB(A).
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm und Lärmminderung (Stand des Wissens: 13.12.2016)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?97653
Literatur
[AzBUBA07] Arbeitsgruppe "Novellierung der AzB" Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB), 2007/05
Weiterführende Literatur
[Iser97] Isermann, Ullrich, Dr. rer. nat. Aircraft Noise Calculations with FAA?s Integrated Noise Model and with the German AzB Calculation Method, 1997/06
[IsSc00] Isermann, Ullrich, Dr. rer. nat., Schmid, Rainer, Dr. rer. nat. Bewertung und Berechnung von Fluglärm , DLR Bibliotheks- und Informationswesen 51170 Köln, 2000/06/21, ISBN/ISSN ISSN 1434-8454
[UBA03] k.A. Entwurf der neuen zivilen AzB-Flugzeugklassen, 2003/12/04
[IseroJ] Isermann, Ullrich, Dr. rer. nat. Fluglärmberechnung und -prognose in Deutschland - eine Bestandsaufnahme nach mehr als 20 Jahren Praxis mit der AzB
[Iser00] Isermann, Ullrich, Dr. rer. nat. Model Description AZB, 2000/05
Glossar
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.
dB(A) Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?13472

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 06:22:08