Forschungsinformationssystem des BMVI

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Klein-Lkw sind Unfallverursacher Nummer 1 (GDV-Studie)

Erstellt am: 28.02.2005
Autoren:   o. A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2003/11
Herausgeber:   Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Zitiert als:   [GDV03]
Art der Veröffentlichung:   Studie
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?133434

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 06:12:41