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Aviation and Transportation Security Act

Erstellt am: 24.01.2005 | Stand des Wissens: 15.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Im November 2001 unterzeichnete Präsident Bush in den USA den so genannten Aviation and Transportation Security Act mit dem Ziel durch einzuleitende Maßnahmen die Sicherheit an den zivilen Flughäfen der Vereinigten Staaten von Amerika zu erhöhen. Einige der wichtigsten vorgesehenen Änderungen sind im Folgenden beschrieben [Appendix C - The US Air Transportation Security Act - Key Characteristics [IAA04a]:
  • So genannte Federal Security Manager waren für jeden Flughafen zur Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen zu ernennen.
  • Die geänderten Vorschriften sehen den Einsatz so genannter Federal Air Marshals vor, die in Abhängigkeit der Gefährdungsklasse einen Flug begleiten. Das speziell geschulte und bewaffnete Personal begleitet dabei ohne besondere Kennzeichnung den Flug in der Passagierkabine begleiten um bei Gefahr eingreifen zu können.
  • Der Zugang zu den Sicherheitsbereichen, insbesondere des Flughafenvorfeldes durch Personen von Dienstleistungsunternehmen ist in dem zu Umfang kontrollieren, sodass ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie bei kontrollierten Flugpassagieren erreicht werden kann. Zur Anwendung kommen dabei unter anderem biometrische Verfahren.
  • Für das einzustellende Sicherheitspersonal wurden von der Transportation Security Administration neue Qualifikations- und Trainingsstandards erarbeitet. Das Sicherheitspersonal, welches für die Transport Security Administration arbeitet, muss einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Alle Personen, die an den Flughäfen die Sicherheitskontrollen vornehmen müssen zudem US-amerikanische Staatsbürger sein.
  • Untersucht wurde in Einzelbeispielen die Durchführung der Sicherheitskontrollmaßnahmen an den Flughäfen durch private Sicherheitsdienste. Die Dienstleister müssen mindestens einen gleichwertigen Sicherheitsdienst wie die Bundesangestellten gewährleisten. Den Flughafenbetreibern steht es später offen, eine Sicherheitskontrolle an einem Flughafen von Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Privatwirtschaft vornehmen zu lassen.
  • Es ist sicherzustellen, dass alle Passagiere und jegliches Transportgut, einschließlich Post und Fracht sowie aufgegebenes Gepäck und Handgepäck, kontrolliert wird. Die vollständige Kontrolle von aufgegebenem Fluggepäck sollte bis zum Ende des Jahres 2002 erreicht werden. An den Flughäfen, an denen binnen 60 Tagen keine Sprengstoff-Erkennungssysteme vorhanden sind, soll durch alternative Maßnahmen ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht werden.
Die Transportation Security Administration (TSA) ist das Ministerium für Sicherheitsmaßnahmen im Transportsektor der USA und ist dem Department of Homeland Security unterstellt. Es wurde als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 und als Bestandteil des Aviation and Transportation Security Act gegründet [Bush04].
Die Aufgabe der TSA beinhaltet den Schutz des nationalen Transportsystems zur Gewährleistung einer freien und sicheren Mobilität für Personen, Dienstleistungen sowie Güter im gesamten Verkehrssektor:
  • Luftfahrt,
  • Nahverkehr,
  • Schienenverkehr,
  • Rohrleitungsverkehr,
  • Schnellstraßenverkehr,
  • Post- und Speditionsverkehr,
  • Unterstützung durch die Küstenwache des Seetransportes der USA.
Das TSA hat beispielsweise die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen an den nationalen und internationalen Flughäfen der USA.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit (Security) (Stand des Wissens: 15.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?132104
Literatur
[Bush04] George W. Bush Securing the homeland strengthening the nation, 2004
[IAA04a] o.A. Appendix C - The US Air Transportation Security Act - Key Characteristics, 2004/10

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?128214

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 06:30:52