Forschungsinformationssystem des BMVI

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Seeaufgabengesetz

Erstellt am: 20.09.2002 | Stand des Wissens: 07.01.2003
Zitiert als:   [SeeAufgG]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   BMVBW
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt obliegen dem Bund u.a. die Förderung der dt. Handelsflotte im allg. dt. Interesse und neben den beteiligten Ländern die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen, die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei), die Untersuchung der Seeunfälle, die Schiffsvermessung und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen, die Vorsorge für den in Seenotfällen erforderlichen Such- und Rettungsdienst, die nautischen und hydrographischen Dienste (v.a. Seevermessungsdienst), Gezeiten-, Wasserstands- und Sturmflutwarndienst) sowie meereskundliche Untersuchungen. Das SeeAufgG räumt den zuständigen Behörden einzelne Befugnisse zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?11484

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 06:46:56