Ausbau von Wasserstraßen in Deutschland
Erstellt am: 15.10.2004 | Stand des Wissens: 07.08.2020
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Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Die Infrastruktur in Form der Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen ist von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt. Der Einsatz möglicher Schiffstypen richtet sich nach den Wasserstraßenstandards und ist ausschlaggebend für die Kosten des Binnenschifftransports [WSV12c; Hild08].
Der im Jahr 2016 vorgestellte Bundesverkehrswegplan (BVWP) 2030 sieht 24,5 Milliarden Euro (9,1 Prozent) seines rund 270 Milliarden Euro schweren Volumen für den Erhalt, Aus- und Neubau von Wasserstraßen vor. Dies entspricht einer Steigerung der Investition in die Wasserstraße um 110 Prozent im Vergleich zu dem Verkehrswegeplan 2003, der noch 11,7 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen bereithielt. Der BVWP 2030 umfasste damit vorerst 28 Wasserstraßenprojekte. Ende 2016 folgte das Wasserstraßenausbaugesetz [WaStrAbG], womit künftig, wie es beim Bundesfernstraßen- und Bundesschienenwegenetz bereits der Fall ist, der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes durch Gesetz beschlossen wird. Im Zuge dieser parlamentarischen Beratungen wurde der Bedarfsplan der Wasserstraßen erweitert, sodass letztlich 24 Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro als "Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs" in den Bedarfsplan aufgenommen wurden. Als besonders dringlich gelten sieben Vorhaben, die sich der Engpassbeseitigung widmen. Zu diesen Vorhaben zählt die Abladeoptimierung der Fahrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des NOK, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) [BMVI16d, S.42].
Abb.1: Gesamtvolumen des BVWP 2030 nach Verkehrsträger und Verwendungsart [BMVI16d, S.6]
Wie die Abbildung 1 zeigt, entfallen 12,4 Milliarden Euro auf Ersatz- sowie rund 3,8 Milliarden Euro auf Erhaltungsinvestitionen (insgesamt 16,2 Milliarden Euro). Am Investitionsvolumen für Aus- und Neubauprojekte (2016 bis 2030) beträgt der Anteil der Wasserstraße 4,3 Prozent (im Schnitt 0,2 Milliarden Euro pro Jahr) [BMVI16d].
Eine der umfangreichsten Modernisierungsmaßnahmen ist dem Nord-Ostsee-Kanal angedacht. Hierbei ist unter anderem für 260 Millionen Euro der Ausbau der Oststrecke, für 263,4 Millionen Euro die Vertiefung des gesamten Kanals inklusive Engpassbeseitigung und für 398,1 Millionen Euro eine Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe geplant. Den größten Anteil nimmt mit 645,7 Millionen Euro nimmt jedoch der Ausbau beziehungsweise Erhalt des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und der Ersatzneubau der "Großen Schleusen" in der Projektliste der Wasserstraßen des BVWP 2030 ein.
Abb. 2: Kategorisierung der bundesdeutschen Wasserstraßen [IHK13b]
In dem bis 2015 gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 waren 25 Wasserstraßenausbauvorhaben des "vordringlichen Bedarfs" mit einem Investitionsvolumen von 5,1 Milliarden Euro ausgewiesen [BMVBS03]. Bis 2015 wurden die Planungen des BVWP 2003 jedoch nur unzureichend umgesetzt. Als wesentliche Ursachen hierfür gelten die unzureichenden Finanzierungen der Ausbauprojekte sowie Planungs- und Akzeptanzprobleme [HK13].
Infolgedessen hat das BMVI im Rahmen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine Neu-Kategorisierung der Wasserwege vorgenommen, um die finanziellen Mittel zum Ausbau der Infrastruktur dem Transportaufkommen entsprechend zielgerichteter als bisher zu priorisieren. Die bundesdeutschen Wasserstraßen wurden dazu in vier Kategorien eingeordnet (vgl. Abbildung 2):
Kategorie A: Wasserstraßen mit über 5 Millionen Tonnen Güterverkehr pro Jahr
Kategorie B: 3 bis 5 Millionen Tonnen
Kategorie C: unter 3 Millionen Tonnen
sonstige: Wasserstraßen ohne Güterverkehr
Ausbaumaßnahmen werden zukünftig ausschließlich für Wasserstraßen der Kategorie A durchgeführt. Unterhaltung und Betrieb werden für die Kategorien A und B verstärkt [BMVBS13b]. In Abbildung 2 ist das Netz der Wasserstraßen in Deutschland nach der Kategorisierung des BVWP 2030 dargestellt.
Der im Jahr 2016 vorgestellte Bundesverkehrswegplan (BVWP) 2030 sieht 24,5 Milliarden Euro (9,1 Prozent) seines rund 270 Milliarden Euro schweren Volumen für den Erhalt, Aus- und Neubau von Wasserstraßen vor. Dies entspricht einer Steigerung der Investition in die Wasserstraße um 110 Prozent im Vergleich zu dem Verkehrswegeplan 2003, der noch 11,7 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen bereithielt. Der BVWP 2030 umfasste damit vorerst 28 Wasserstraßenprojekte. Ende 2016 folgte das Wasserstraßenausbaugesetz [WaStrAbG], womit künftig, wie es beim Bundesfernstraßen- und Bundesschienenwegenetz bereits der Fall ist, der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes durch Gesetz beschlossen wird. Im Zuge dieser parlamentarischen Beratungen wurde der Bedarfsplan der Wasserstraßen erweitert, sodass letztlich 24 Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro als "Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs" in den Bedarfsplan aufgenommen wurden. Als besonders dringlich gelten sieben Vorhaben, die sich der Engpassbeseitigung widmen. Zu diesen Vorhaben zählt die Abladeoptimierung der Fahrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des NOK, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) [BMVI16d, S.42].
Wie die Abbildung 1 zeigt, entfallen 12,4 Milliarden Euro auf Ersatz- sowie rund 3,8 Milliarden Euro auf Erhaltungsinvestitionen (insgesamt 16,2 Milliarden Euro). Am Investitionsvolumen für Aus- und Neubauprojekte (2016 bis 2030) beträgt der Anteil der Wasserstraße 4,3 Prozent (im Schnitt 0,2 Milliarden Euro pro Jahr) [BMVI16d].
Eine der umfangreichsten Modernisierungsmaßnahmen ist dem Nord-Ostsee-Kanal angedacht. Hierbei ist unter anderem für 260 Millionen Euro der Ausbau der Oststrecke, für 263,4 Millionen Euro die Vertiefung des gesamten Kanals inklusive Engpassbeseitigung und für 398,1 Millionen Euro eine Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe geplant. Den größten Anteil nimmt mit 645,7 Millionen Euro nimmt jedoch der Ausbau beziehungsweise Erhalt des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und der Ersatzneubau der "Großen Schleusen" in der Projektliste der Wasserstraßen des BVWP 2030 ein.
In dem bis 2015 gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 waren 25 Wasserstraßenausbauvorhaben des "vordringlichen Bedarfs" mit einem Investitionsvolumen von 5,1 Milliarden Euro ausgewiesen [BMVBS03]. Bis 2015 wurden die Planungen des BVWP 2003 jedoch nur unzureichend umgesetzt. Als wesentliche Ursachen hierfür gelten die unzureichenden Finanzierungen der Ausbauprojekte sowie Planungs- und Akzeptanzprobleme [HK13].
Infolgedessen hat das BMVI im Rahmen der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine Neu-Kategorisierung der Wasserwege vorgenommen, um die finanziellen Mittel zum Ausbau der Infrastruktur dem Transportaufkommen entsprechend zielgerichteter als bisher zu priorisieren. Die bundesdeutschen Wasserstraßen wurden dazu in vier Kategorien eingeordnet (vgl. Abbildung 2):
Kategorie A: Wasserstraßen mit über 5 Millionen Tonnen Güterverkehr pro Jahr
Kategorie B: 3 bis 5 Millionen Tonnen
Kategorie C: unter 3 Millionen Tonnen
sonstige: Wasserstraßen ohne Güterverkehr
Ausbaumaßnahmen werden zukünftig ausschließlich für Wasserstraßen der Kategorie A durchgeführt. Unterhaltung und Betrieb werden für die Kategorien A und B verstärkt [BMVBS13b]. In Abbildung 2 ist das Netz der Wasserstraßen in Deutschland nach der Kategorisierung des BVWP 2030 dargestellt.