Rolle der Länder beim Ausbau der deutschen Binnenwasserstraßen
Erstellt am: 15.10.2004 | Stand des Wissens: 07.08.2020
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Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Grundsätzlich trägt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Verantwortung für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen (hoheitliche Aufgaben, Unterhaltung, Planung und Bauüberwachung). Bundeswasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) können durch die WSV oder von den Ländern selbst angemeldet werden. Bundesländer sind deshalb in vielen Fällen Befürworter und/oder Initiatoren des Wasserstraßenausbaus. Für die Entwicklung der Projekte, die im Rahmen des BVWP bewertet werden, sind jedoch ausschließlich das BMVI und die WSV zuständig [BMVBS13o]. Das BMVI bestimmt mit der zuständigen Landesbehörde die Planung und Linienführung der Bundeswasserstraßen [§13 I WaStrG]. Die für ein Projekt zuständigen Landesbehörden werden im Laufe des Planfeststellungsverfahrens für Ausbau, Neubau oder Beseitigung einer Bundeswasserstraße angehört [§14 II WaStrG]. Da die Länder aus regionalwirtschaftlicher Sicht ein Interesse an der Leistungsfähigkeit ihrer Wasserstraßeninfrastruktur haben, beteiligen sie sich jedoch an wichtigen Projekten, um den Aus- und Neubau zu beschleunigen [MBV08b, S. 6]. Als Beispiel kann das Land Nordrhein-Westfalen angeführt werden. Hier stellte die Landesregierung im Jahr 2012 rund 5 Millionen Euro für den Ausbau der Weststrecke des Mittellandkanals und rund 7 Millionen Euro für den Ausbau des Rhein-Herne- und des Datteln-Hamm-Kanals zur Verfügung [NRW11]. Das Land Sachsen-Anhalt und der "Verein zur Hebung der Saaleschifffahrt" setzen sich für den Ausbau der Unteren Saale (Schleusenkanal Tornitz zur Elbeanbindung) ein. Das Projekt war bereits im BVWP 2003 aufgeführt, wurde damals jedoch als unwirtschaftlich bewertet. Die Landesregierung hat daraufhin ein Gegengutachten erstellen lassen, das ein höheres Transportaufkommen für die Saale prognostiziert. Das Projekt wurde letztlich in den Verkehrswegeplan 2030 in der Kategorie "neue Vorhaben- weiterer Bedarf" wieder mit aufgenommen [Binne13e, BMVI16d, S.176]. Hamburg und Schleswig-Holstein unterstützen den Bau einer fünften Schleuse für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Brunsbüttel [Wäge13]. Im April 2014 genehmigte der Haushaltsausschuss des Bundestags das 485 Millionen Euro teure Ausbauprojekt [shz14b].