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Rolle des Bundes beim Ausbau der deutschen Binnenwasserstraßen

Erstellt am: 15.10.2004 | Stand des Wissens: 20.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig

Der Bund ist als Eigentümer der Bundesverkehrswege, wozu auch die Binnenwasserstraßen zählen, für deren Ausbau und Erhalt verantwortlich. Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen wird. Der BVWP enthält den Erhaltungsbedarf und alle beabsichtigten Investitionsprojekte für die Bundesverkehrswege. Er dient damit als Rahmenprogramm und Planungsinstrument, jedoch nicht als Finanzierungsprogramm [UBA20ae].

Im Dezember 2016 wurde der neue BVWP 2030 (zusammen mit den zugehörigen Ausbaugesetzen) beschlossen, der den vorherigen BVWP aus dem Jahr 2003 ablöste. Er enthält alle Verkehrsprojekte auf Bundesebene zum Aus- und Neubau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die bis zum Jahr 2030 realisiert werden sollen. Basis zur Bewertung der Neu- und Ausbauprojekte war die Verkehrsprognose 2030. Das Bundesverkehrsministerium bestimmt hierbei den Investitionsbedarf für die Bundesverkehrswege in sogenannten Fünfjahresplänen. Dazu wird ein verkehrsträgerübergreifender Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IPR) angelegt [BMVI16ah].

Die Entscheidung, ob ein Projekt des BVWP realisiert wird, beruht auf einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung und einer verkehrsträgerübergreifenden Betrachtungsweise. Der BVWP 2030 folgt hierbei dem zentralen Prinzip "Erhalt vor Aus- und Neubau". Die Mittel für Aus- und Neubaumaßnahmen werden mithilfe einer Dringlichkeitseinstufung bewertet, wobei sichergestellt werden soll, dass ein Großteil der für Aus- und Neubau verfügbaren Finanzmittel in großräumig bedeutsame Projekte fließt [BMVI16ah].

Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt rund 270 Milliarden Euro. Hierbei sollen im Zeitraum von 2016 bis 2030 allein 141,6 Milliarden Euro in den Erhalt der Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße fließen. Für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsnetze wird in dem 14-jährigen BVWP-Zeitraum insgesamt ein durchschnittliches Finanzvolumen von 15 Milliarden Euro pro Jahr angestrebt [BMVI16ah].

Für die Bundeswasserstraßen ergibt sich innerhalb des Planungszeitraums des BVWP bis zum Jahr 2030 eine Gesamtinvestition von rund 24,5 Milliarden Euro, was 9,1 Prozent der Mittel des BVWPs entspricht, wobei gerade einmal 0,2 Milliarden Euro pro Jahr für den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen eingeplant sind. Die Wasserstraßenvorhaben sollen vor allem qualitative Engpässe auf Seeschifffahrtsstraßen beseitigen [BMVI16ah].

Als besonders dringliche Vorhaben mit einer hohen verkehrlichen Netzbedeutung und gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnissen größer 5 gelten auf der Wasserstraße insgesamt sieben Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Die Nutzen-Kosten-Analyse dient für den BVWP als Grundlage zur Beurteilung neuer Ausbauprojekte. Zu den Projekten zählt die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) [BMVI16ah].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Binnenwasserstraßen (Stand des Wissens: 20.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303052
Literatur
[BMVI16ah] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Bundesverkehrswegeplan 2030, 2016
[UBA20ae] Umweltbundesamt (Hrsg.) Bundesverkehrswegeplan, 2020/12/14
Glossar
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Nutzen-Kosten-Analyse ist ein Verfahren zur Quantifizierung von Vor- und Nachteilen von öffentlichen Investitionen über monetarisierte Kenngrößen. Dabei werden sämtliche positive Auswirkungen (Erträge, Nutzen) und sämtliche negative Auswirkungen (Kosten) eines Projektes in Geldeinheiten quantifiziert und ermittelt, ob der Saldo größer oder kleiner als Null ist. Es kann auch das Nutzen-Kosten-Verhältnis (Nutzen-Kosten-Quotient) ermittelt werden. Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind in Deutschland bei öffentlichen Maßnahmen haushaltsrechtlich vorgeschrieben und sind als Bewertungsverfahren Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung oder als "Standardisierte Bewertung" Voraussetzung für eine Förderung aus dem GVFG-Großvorhabenprogramm.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?114709

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 10:47:56