Ausbauprojekte an Binnenwasserstraßen in der EU
Erstellt am: 15.10.2004 | Stand des Wissens: 07.08.2020
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Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Auf EU-Ebene werden Verkehrsinfrastrukturprojekte maßgeblich über die Leitlinien für den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V, englisch: TEN-T) festgelegt. Das TEN-Netz besteht aus einem Gesamtnetz und einem Kernnetz, wobei das Kernnetz bis 2030, das Gesamtnetz bis 2050 vollendet sein soll. Das TEN-Wasserstraßennetz wird hierbei in seiner Gesamtheit dem Kernnetz zugerechnet. Innerhalb des Kernnetzes gibt es neun Korridore, die die wichtigsten Langstreckenverkehre und -routen abbilden. Im Rahmen des laufenden Finanzierungszeitraums bis 2020 stehen 26,2 Milliarden Euro für den Ausbau der TEN-V zur Verfügung. Bauprojekte im Bereich Wasserstraße können hierbei gemeinsam mit dem Bereich Schiene die höchsten Zuschüsse von bis zu 40 Prozent erhalten. Der Ausbau von Binnenwasserstraßen spielt bei mehreren der definierten Korridore eine Rolle (vgl. Abbildung 1) [EuCo12].
Abb.1: Kernnetz der Binnenwasserstraßen und -häfen der EU- Mitgliedstaaten [bmvit14]
Der Korridor Rhein-Donau verfügt beispielsweise unter anderem auch über 3650 Kilometer Binnenwasserstraßen und beinhaltet als eines der wichtigsten Projekte der EU-Kommission auf diesem Korridor den Donauausbau (zwischen Straubing und Vilshofen in Deutschland). Der Korridor Nord-Ostsee, der mit Rotterdam, Antwerpen, Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Amsterdam die fünf größten Häfen Europas umfasst, hat unter anderem die Verbesserung der Hinterlandanbindungen der Seehäfen sowie die Verbesserung des Wasserstraßennetzes zum Ziel.
Zum Zeitpunkt des letzten TEN-V Fortschrittberichts der Europäischen Kommission zu den Jahren 2014/2015 beanspruchten Häfen und Meeresautobahnen insgesamt 9,2 Prozent und Binnenwasserstraßen 1,1 Prozent der getätigten Investitionen. Insbesondere die Konformität der Binnenwasserstraßen bezüglich verschiedenster Anforderungen und Kriterien spielte innerhalb der TEN-V und der entsprechenden Fortschrittsberichte eine entscheidende Rolle. Hierbei sind die meisten Binnenwasserstraßen mittlerweile vollständig konform zu den Anforderungen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT-Anforderungen) der Klasse IV, wohingegen die Einhaltung des zulässigen Tiefgangs von 2,5 Metern noch unter 75 Prozent liegt [Euko17a].
Mit der Aufnahme der Motorways of the Sea in den Anhang III der TEN-Leitlinien wurden Projekte zur Einrichtung von "Hochgeschwindigkeitsseewegen", sogenannten Meeresautobahnen, aus EU-Mitteln förderfähig. Es stehen transnationale Vorhaben in den Regionen Ostsee, Westeuropa, Südosteuropa und Südwesteuropa im Vordergrund, die einen weitreichenden Nutzen beispielsweise für die Umwelt oder den Informationsaustausch entlang der Transportkette haben sollen. Nach dem Artikel 21 der TEN-Verordnung 1315/2013 sind Meeresautobahnen "das transeuropäische Verkehrsnetz im Seeverkehr. (...) Sie bestehen aus Kurz-Seestrecken, Häfen, zugehörigen Seeverkehrsinfrastrukturen und -ausrüstungen sowie Anlagen und vereinfachten Verwaltungsformalitäten für die Ermöglichung des Betriebs von Kurzstreckenseeverkehr oder den Fluss-See-Verkehr zwischen mindestens zwei Häfen, auch solchen mit Hinterlandanbindung."[BMVI17l]
Der Korridor Rhein-Donau verfügt beispielsweise unter anderem auch über 3650 Kilometer Binnenwasserstraßen und beinhaltet als eines der wichtigsten Projekte der EU-Kommission auf diesem Korridor den Donauausbau (zwischen Straubing und Vilshofen in Deutschland). Der Korridor Nord-Ostsee, der mit Rotterdam, Antwerpen, Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Amsterdam die fünf größten Häfen Europas umfasst, hat unter anderem die Verbesserung der Hinterlandanbindungen der Seehäfen sowie die Verbesserung des Wasserstraßennetzes zum Ziel.
Zum Zeitpunkt des letzten TEN-V Fortschrittberichts der Europäischen Kommission zu den Jahren 2014/2015 beanspruchten Häfen und Meeresautobahnen insgesamt 9,2 Prozent und Binnenwasserstraßen 1,1 Prozent der getätigten Investitionen. Insbesondere die Konformität der Binnenwasserstraßen bezüglich verschiedenster Anforderungen und Kriterien spielte innerhalb der TEN-V und der entsprechenden Fortschrittsberichte eine entscheidende Rolle. Hierbei sind die meisten Binnenwasserstraßen mittlerweile vollständig konform zu den Anforderungen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT-Anforderungen) der Klasse IV, wohingegen die Einhaltung des zulässigen Tiefgangs von 2,5 Metern noch unter 75 Prozent liegt [Euko17a].
Mit der Aufnahme der Motorways of the Sea in den Anhang III der TEN-Leitlinien wurden Projekte zur Einrichtung von "Hochgeschwindigkeitsseewegen", sogenannten Meeresautobahnen, aus EU-Mitteln förderfähig. Es stehen transnationale Vorhaben in den Regionen Ostsee, Westeuropa, Südosteuropa und Südwesteuropa im Vordergrund, die einen weitreichenden Nutzen beispielsweise für die Umwelt oder den Informationsaustausch entlang der Transportkette haben sollen. Nach dem Artikel 21 der TEN-Verordnung 1315/2013 sind Meeresautobahnen "das transeuropäische Verkehrsnetz im Seeverkehr. (...) Sie bestehen aus Kurz-Seestrecken, Häfen, zugehörigen Seeverkehrsinfrastrukturen und -ausrüstungen sowie Anlagen und vereinfachten Verwaltungsformalitäten für die Ermöglichung des Betriebs von Kurzstreckenseeverkehr oder den Fluss-See-Verkehr zwischen mindestens zwei Häfen, auch solchen mit Hinterlandanbindung."[BMVI17l]