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Staatliche und kommunale Maßnahmen für Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr

Erstellt am: 12.10.2004 | Stand des Wissens: 21.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Förderung von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr bedarf unterstützender Rahmenbedingungen durch Staat und Kommune.
Fahrgemeinschaften (Car Pools) haben in den USA eine wesentlich größere staatliche Aufmerksamkeit und Unterstützung als in Deutschland erlangt. Dabei waren die Benzinknappheit sowie die Luftverschmutzung die zentralen Auslöser [Reinke85; DHHK98].

Wesentliche Bereiche, in denen der Staat tätig werden kann sind verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie:
  • die Ausweisung von Fahrgemeinschaftsfahrspuren ("HOV-lanes"),
  • die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und
  • die Bereitstellung von Stellplätzen im Straßenraum.
Diese können und sollten durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden, wie zum Beispiel [Schä02, Reinke85, Reink94, DHHK98]:
  • die Finanzierung regionaler und betriebsübergreifender Vermittlungsstellen (Pendlernetz),
  • Werbekampagnen,
  • die Integration von Vermittlungen von Fahrgemeinschaften in Mobilitätszentralen,
  • die Erhöhung der Fahrtkosten im Motorisierten Individualverkehr (MIV),
  • eine Initiierung von Vorbildprojekten (Forschungsbegleitung) und
  • die Verbesserung steuerlicher Randbedingungen (steuerfreie Zuschüsse für Fahrgemeinschaften durch Arbeitgeber).
Der Bund hat Fahrgemeinschaften bei der Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale (indirekt, aufgrund von Initiativen des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) mitgefördert. Es wird teilweise vermutet, dass dieses Vorgehen vor allem zu einer Legalisierung der praktizierten Abrechnung bei der Einkommenssteuer geführt hat und weniger zu maßgeblichen Verhaltensänderungen bei der Verkehrsmittelwahl im Berufsverkehr [GeRo01].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr (Stand des Wissens: 21.06.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56871
Literatur
[DHHK98] H. Dürholt , R. Hamacher , H. Hautzinger , B. Krämer , L. Neumann , Th. Pischner , B. Schaaf Strategien zur Erhöhung des Besetzungsgrades im Pkw-Verkehr, Heilbronn, 1998/06
[GeRo01] Gehm, Cornelia, v. Rohr, Götz Fahrgemeinschaftsparkplätze an Autobahnanschlussstellen, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage 10/2001, 2001
[Reink94] Reinkober, Norbert, Dr. Fahrgemeinschaften und Mobilitätszentralen, veröffentlicht in Schriftenreihe f. Verkehr und Technik, Ausgabe/Auflage 1, Erich Schmidt-Verlag , 1994, ISBN/ISSN 3 503 03503 6
[Reinke85] Reinke, Volkmar Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - Möglichkeiten und Grenzen der Förderung, Dortmund, 1985, ISBN/ISSN 3-88211-050-3
[Schä02] Schäfer, Marco Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - in Deutschland auch in Zukunft nur die Nische in der Nische?, veröffentlicht in Planungsrundschau, Ausgabe/Auflage Ausgabe 05, Cottbus , 2002
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?113842

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 06:25:03