Tarifliche Maßnahmen im Verkehrsmanagement
Erstellt am: 14.09.2004 | Stand des Wissens: 12.12.2019
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Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Durch tarifliche Maßnahmen kann die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (ÖV) beeinflusst und die Nutzbarkeit erleichtert werden. Beispiele sind die Differenzierung der Fahrpreise nach Haupt- und Nebenverkehrszeiten sowie die Vergünstigung für ausgewählte Kundenkreise oder Angebote, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Job-, Studenten- oder Kombitickets. [FGSV02] Verkehrsverbünde und damit einheitliche Tarifgestaltungen sollen den Fahrgästen ein unbeschwertes Fahrerlebnis ermöglichen. Viele Fahrgäste sehen sich durch eine Vielzahl an lokalen und unterschiedlichen Tarifen überfordert und vermeiden es, Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu wählen. Ein einheitliches System hilft die Akzeptanz der Nutzergruppe zu erhöhen und Hemmnisse abzubauen.
Tarifliche Maßnahmen beschränken sich nicht ausschließlich auf den öffentlichen Verkehr. Auch im Bereich des ruhenden Verkehrs ist durch die Preisgestaltung eine Einflussnahme auf die Auslastung der Parkierungsanlagen möglich. Im Leitprojekt MOBINET im Ballungsraum München wurde für Park and Ride-Anlagen ein gestaffeltes Bewirtschaftungskonzept entwickelt, das eine kostenpflichtige Nutzung von Park and Ride-Stellplätzen vorsieht und die Tarife vom Außenbereich (aktuell: 0,50 Euro/Tag) zum Stadtzentrum (aktuell: 1,50 Euro/Tag) hin ansteigen lässt. Die Testphase führte zu folgenden positiven Erfahrungen:
- früheres Umsteigen der Pendler auf den ÖV, wodurch innenstadtnahe Park and Ride-Plätze entlastet und außerhalb befindliche Anlagen besser ausgelastet wurden,
- weitgehende Reduzierung des Anteils an Fremdparkern, die nicht auf den ÖPNV umsteigen,
- spürbarer Verzicht auf die Pkw-Nutzung durch Personen, die nur kurze Strecken zum Park and Ride-Platz zurückzulegen haben,
- Ausbleiben einer befürchteten großen Abwanderung des ruhenden Verkehrs von den Park and Ride-Plätzen in die Straßenräume und
- Reduzierung der zu tragenden Unterhaltskosten für einen Parkplatz von 300 auf 230 Euro pro Jahr.
Das Konzept wurde für die gesamten Park and Ride-Anlagen dauerhaft eingeführt [Mobinet04]. Mittlerweile werden alle Park and Ride-Anlagen der Stadt München, die durch die Park & Ride GmbH betreut werden, gebührenpflichtig betrieben. Die Tarife der Erprobungsphase wurden inzwischen verändert und durch Wochen-, Monats- und Jahrestickets ergänzt. Voraussetzung für den Erwerb eines Park and Ride-Jahrestickets ist die Vorlage eines Jahresabos der öffentlichen Verkehrsmittel.