Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Beiträge des Verkehrssystem-Managements zum stadtverträglicheren Straßenverkehr - Straßenbenutzungsabgaben, Zufahrtbeschränkung und elektrisch angetriebene Stadtautos im Vergleich

Erstellt am: 08.09.2004
Autoren:   Nielsen, Sven-Martin
Erscheinungsjahr / -datum:   2001
Verlag / Ort:   TU Berlin
Fachbereich Verkehrswesen und Angewandte Mechanik
Institut für Straßen- und Schienenverkehr
Zitiert als:   [Niel01]
Art der Veröffentlichung:   Habilitationsschrift / Doktorarbeit / Diplomarbeit
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   "Ziel dieser Dissertation ist die Dokumentation der Beiträge von drei ausgewählten Maßnahmen des Verkehrssystem-Managements (VSM) einschließlich der notwendigen Voraussetzungen für ihren Einsatz sowie der Vergleich ihrer Fähigkeit, zu einem stadtverträglicheren Straßenverkehr beitragen zu können. Als Maßnahmen wurden die Straßenbenutzungsabgaben, die Zufahrtbeschränkung und der Einsatz elektrisch getriebener Stadtautos ausgewählt. Als Kriterien der Stadtverträglichkeit wurden Lärm, Luftschadstoffe, Erreichbarkeit, Kosten, Unfälle, Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr und Trennwirkung herangezogen. Anhand der Beispielstadt Berlin - bisher ohne Erfahrung mit einer der genannten Maßnahmen - wurde der Einsatz der Maßnahmen in einem Ballungsgebiet untersucht und verglichen.

Die Auswirkungen der Maßnahme "Straßenbenutzungsabgaben" mit zwei Varianten einer elektronischen Gebührenerfassung (vom S-Bahn-Ring gebildetes einfaches Kordonmodell und Vier-Quadranten-Modell mit einer Fläche von je 100 km2) zeigen beim Lärm nur geringe Verbesserungen gegenüber dem Ohne-Fall, bei den Luftschadstoffen können jedoch deutliche Reduktionen erzielt werden. Wegen der größeren Reduktionswirkung des Vier-Quadranten-Modells ist dieser Planungsvariante der Vorzug zu geben. Bei der Erreichbarkeit, bei den Unfällen und bei der Trennwirkung sind positive Wirkungen erkennbar, beim ruhenden Verkehr können bei einer Berücksichtigung der nicht mehr durchgeführten Fahrten in der Stadt erhebliche Flächeneinsparungen (92 bzw. 176 ha) erzielt werden. Negativ zu sehen sind die Kosten (54 bzw. 64 Mio. DM). Diese werden jedoch durch die jährlichen Einnahmen durch die Abgabenerhebung (150 bzw. 400 Mio. DM) mehr als kompensiert.

Bei der Maßnahme "Zufahrtbeschränkung" für einen Teil der Berliner City West zeigen sich bei den Kriterien der Stadtverträglichkeit bis auf die Kosten (ca. 5 Mio. DM Investitionskosten) die gleichen Wirkungen wie bei den Straßenbenutzungsabgaben. Die Maßnahme hat jedoch mit einer Fläche von 2,2 km2 eine nur sehr beschränkte räumliche Auswirkung.

Beim Einsatz elektrisch angetriebener Stadtautos mit einem Anteil von 10% an den Pkw ergeben sich erkennbare positive Wirkungen nur bei den Luftschadstoffen und beim ruhenden Verkehr. Einzeln betrachtet bewegen sich die Fahrzeuge mit Elektromotor zwar leiser fort (bis zu 10 dB(A)). Dieser Vorteil hat jedoch nur geringe Auswirkungen im Stadtverkehr zusammen mit normalen Pkw. Die Kosten für eine Vollausstattung mit Ladestationen in der Beispielstadt (889 Mio. DM) übersteigen die Kosten der beiden anderen VSM-Maßnahmen. Erreichbarkeit (ohne Berücksichtigung von Nutzervorteilen), Auswirkungen auf Unfälle und Trennwirkung bleiben unverändert. Zusätzlich zur Untersuchung der Stadtverträglichkeit wurden in der Arbeit u.a. Erhebungen zu Fahrprofilen und Untersuchungen zum Einfluß der Stadtautos auf Zeitbedarfswert und Sättigungsverkehrsstärke an Lichtsignalanlagen gemacht. In über 90% der Fälle kann die Tagesdistanz mit einem Elektrofahrzeug zurückgelegt werden, wenn die Batterie eine Reichweite von 80 km ermöglicht. Die Zeit für eine achtstündige Nachladung zwischen den Einsätzen des Pkw (Nachtzeit) ist in über 90% der Fälle vorhanden. Ein Zweisitzer mit geringen Gepäckraum ist für die überwiegende Mehrheit der Fahrten ausreichend. Der Einfluß auf Zeitbedarfswert und Sättigungsverkehrsstärke an Lichtsignalanlagen ist bei einem Anteil der Stadtautos von 10% zu vernachlässigen."
(Kurzfassung des Autors)

Link zum elektronischen Dokument: http://edocs.tu-berlin.de/diss/2000/nielsen_sven.pdf

Glossar

  • CityDer in der Stadtforschung und im allgemeinen Sprachgebrauch für die Kennzeichnung des Stadtzentrums meist größerer Städte verwendete Begriff City ist nicht eindeutig, da er im Englischen eine völlig andere Bedeutung hat. Im englischen Sprachgebrauch kann der Begriff City für drei verschiedene Varianten stehen:
    1. allgemein für eine Großstadt,
    2. für eine historische Stadt mit Bischofssitz und Kathedrale,
    3. für eine Stadt mit königlicher Urkunde und zeremoniellen Privilegien.
    Der deutsch Begriff der City leitet sich aus der frühen Konzentration von Bürofunktionen in der historischen City of London ab, da sich dort bereits im 18. Jahrhundert mit dem aufkommenden und rasch entfaltenden Banken- und Versicherungswesen der neue Typ des Bürohauses herausbildete, der den Prozess der Citybildung enorm beschleunigte. In erster Linie ist City ein Funktionsbegriff. Die City ist der zentralst gelegene Teilraum einer größeren Stadt mit einer räumlichen Konzentration hochrangiger zentraler Funktionen des tertiären und quartären Sektors.
  • dB(A)Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?105600

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 19:58:05