Akteure der Luftverkehrspolitik
Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 12.07.2023
Synthesebericht gehört zu:
Die Luftfahrtinstitutionen lassen sich generell in Entscheidungsträger und Einflussträger unterscheiden. Zur ersten Gruppe gehören Behörden und Parlamente, also meistens staatliche Institutionen, zur zweiten Gruppe gehören Verbände und Unternehmen, also meistens privatrechtliche Institutionen. Daneben können die Luftfahrtinstitutionen auch in internationale, europäische und nationale Organisationen unterteilt werden, in föderalen Ländern wie Deutschland können auch Organisationen der Länder hinzukommen [Maur06].
Standards für die Luftfahrt werden auf internationaler Ebene von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt. Die Herausgabe und regelmäßige Anpassung dieser Standards sind grundlegend für die international einheitliche Handhabung des Flugbetriebs. Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) als Dachverband der Fluggesellschaften fokussiert sich hingegen auf die Zusammenarbeit der einzelnen Fluggesellschaften und versucht die operative Sicherheit während des Flugbetriebs zu erhöhen [IATA18].
Innerhalb Europas fördert die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Conference, ECAC) die Koordination des intereuropäischen Luftverkehrs. Dazu arbeitet sie innerhalb Europas eng mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) [EASA15], der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (European Organisation for the Safety of Air Navigation, EUROCONTROL) [AEUC12], und den verschiedenen Organen der Europäischen Union zusammen.
Die zentrale Luftfahrtbehörde in Deutschland ist das Bundesverkehrsministerium (BMDV), darin zuständig die Abteilung für Luft- und Raumfahrt. Sie arbeitet eng mit den untergeordneten Behörden zur technischen Zulassung, Flugsicherung, Flugunfalluntersuchung und Slotzuteilung zusammen.