Gebühren der Lkw-Maut
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Die gesetzliche Grundlage für die Höhe der Gebühren bildet derzeit die Anlage zum §14 des Bundesstraßenmautgesetzes [BFStrMG11]. Die Gebühren orientieren sich an den Infrastruktur-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten und richten sich sowohl an der Verursachung als auch an der Veranlassung der einzelnen Fahrzeugkategorien. Die Gebühren sind pro gefahrenem Kilometer auf den mautpflichtigen Straßen zu entrichten und wurden erstmals am 1. Januar 2005 erhoben. Eine Staffelung der Gebühren u.a. nach ökologischen Gesichtspunkten setzt Anreize hin zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen.