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Regulierter Wettbewerb: SPNV fährt "zweigleisig" weiter - Die Verordnung EG 1370/07, Konsequenzen für SPNV-Vergaben

Erstellt am: 30.04.2008
Autoren:   Prieß, Hans-Joachim, Dr.
Hölzl, Franz Josef, Dr.
Erscheinungsjahr / -datum:   2008
Veröffentlicht in:   Der Nahverkehr
Ausgabe / Auflage:   4/2008
Seiten:   33-35
Zitiert als:   [Prieß08]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?261136

Gedruckt am Samstag, 27. April 2024 23:05:00