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Die Finanzierung des ÖPNV-Betriebs

Erstellt am: 20.12.2006
Autoren:   UITP - Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen
Erscheinungsjahr / -datum:   2003
Zitiert als:   [UITP03]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Offizielles Positionspapier der UITP.
Das Focus Paper der UITP wurde vom Allgemeinen Ausschuss für Verkehrswirtschaft ausgearbeitet und ist im Internet auf den UITP-Seiten abrufbar: (www.uitp.org)

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Ansprechpartner
UITP - Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?209808

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 04:02:27